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Vereinfachungen bei der Meldung von Steuervergünstigungen nach EnSTansV bereits für das Jahr 2018!
Steuerentlastungen in der Energie- und Stromsteuer, welche das Volumen von 200.000 € nicht übersteigen, sind nicht mehr nach EnSTransV ans Hauptzollamt zu melden.
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Neuer verpflichtender Bilanzkreisvertrag Strom veröffentlicht
Bereits im Jahr 2014 war klar, dass die Regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber („ÜNB“) einen neuen Standard-Bilanzkreisvertrag benötigen. Hintergrund ist u.a. der immer schneller werdende Ausbau von fluktuierenden erneuerbaren Energien und die oftmals schlechte Prognosequalität der meldenden Bilanzkreisverantwortlichen. Am Freitag, den 12.04.2019 hat nun die Bundesnetzagentur den neuen Bilanzkreisvertrag, wie dieser durch die…
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