München, 21.11.2023: Die EU-Kommission hat heute die Anpassung des „Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“, kurz „Befristeter Beihilferahmen“ oder „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF), erlassen. Dieser setzt den möglichen neuen Rahmen, auf Energiepreissteigerungen aufgrund des Ukraine-Krieges zu reagieren. Dabei wird folgendes möglich gemacht:
- Verlängerung der Maßnahmen bis 30. Juni 2024 (bisher 31.12.2023, im Rahmen der Preisbremsen-Verlängerungsverordnung bis 31.03.2023, siehe hier)
- Entlastungen im Regelfall bis zu einer Summe von 2,25 Mio. € (bisher 2 Mio. €)
- Entlastungen für Unternehmen mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf 280.000 € (bisher 250.000 €)
- Entlastungen für Unternehmen im Fischerei- oder Aquakultursektor 335.000 € (bisher 300.000 €)
Damit hätte die EU-Kommission die Grenzen für die Preisbremsenverlängerung im Jahr 2024 gesetzt. Nun wäre es am Gesetzgeber, diese bestenfalls auszunutzen.
Einschätzung
Die Festlegung kommt u.E. zur Unzeit und leider auch vss. zu spät. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima-Transformationsfond (KTF) und der potentiellen Auswirkungen auf den Wirtschafts-Stabilisierungsfond (WSF) ist der Fortbestand der Preisbremsen im Jahr 2024 weiterhin offen. Hierzu gab es ebenso heute eine Expertenanhörung, in welcher zumindest teilweise die Meinung vertreten wird, dass die Finanzierung der Preisbremsen nicht mehr gesichert ist, da auch der WSF voraussichtlich verfassungswidrig wäre (siehe hier). Die Bundesregierung hat inzwischen eine Haushaltssperre verhängt. Wie sich diese auswirkt, ist noch nicht im Detail klar.
Daher zusammengefasst: Der europäische Rahmen ist klar, fraglich ist nun die Finanzierung und dann die Umsetzung im bestehenden Gesetz…
Michael Hill
Geschäftsführender Partner