Bereits im Jahr 2014 war klar, dass die Regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber („ÜNB“) einen neuen Standard-Bilanzkreisvertrag benötigen. Hintergrund ist u.a. der immer schneller werdende Ausbau von fluktuierenden erneuerbaren Energien und die oftmals schlechte Prognosequalität der meldenden Bilanzkreisverantwortlichen.
Am Freitag, den 12.04.2019 hat nun die Bundesnetzagentur den neuen Bilanzkreisvertrag, wie dieser durch die ÜNB beantragt wurde, genehmigt. Hiernach gilt ab 01.05.2020 der neue Vertrag und muss durch alle betroffenen Marktteilnehmer unterzeichnet werden. Für viele wesentlich dürften die neuen Vorgaben zur Fahrplanmeldung und Bilanzkreistreue (bzw. Kündigung bei Nichteinhaltung) sein.
Dieser Bilanzkreisvertrag sieht nunmehr – wie bereits von vielen Bilanzkreisverantwortlichen befürchtet – die außerordentliche Kündigung vor, u.a. wenn
„b. bei Über- oder Unterdeckungen eines Bilanzkreises dieses Vertrages im Rahmen der Fahrplananmeldung über mindestens 24 zusammenhängende Stunden in nicht unerheblicher Größenordnung.
c. sofern sich schon aus der Fahrplananmeldung des BKV (einschließlich FCPROD, FC-CONS) eine Gefährdung der Systemsicherheit oder ein hohes Ausfallrisiko erkennen lässt.“
(Standard-Bilanzkreisvertrag Ziffer 20.3)
Der ÜNB darf den BKV dann zwar noch auf eine Korrektur hinweisen, diese muss aber dann innerhalb von 1 Stunde vorgenommen werden.
An die Übermittlung von Fahrplänen wird zudem neue Anforderungen gestellt (siehe Anlage 3 des Bilanzkreisvertrages)
Damit wird die Bilanzkreistreue und an die Übermittlung von Fahrplänen neue Anforderungen gestellt, wie bereits im Weißbuch für Energie im Jahr 2015 gefordert.
Hier der Link zum vollständigen Beschluss, mit welchem sich die jeweilige Energielogistik auseinandersetzen sollte: Beschluss samt Anhängen
Es ist außerdem zu beachten, dass ab 01.10.2019 bereits gilt, dass die Fahrplandaten nur noch mittels Mails mit elektronischer Signatur ausgetauscht werden dürfen! Meldungen, die abweichend laufen, können abgelehnt werden (siehe BK6-18-032 hier)!
Michael Hill
Partner