Schlagwort-Archive: Elektromobilität

Neufassung der Ladesäulenverordnung ist veröffentlicht – Neuregelungen ab 1.1.2022


Am 10. November 2021 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Nach Art. 3 tritt die Neufassung in weiten Teilen am 1. Januar 2022 in Kraft. Nur die umstrittene Pflicht zur Ausstattung von neuen öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit NFC- Lesegeräten für Debit- und Kreditkarten greift erst ab 1. Juli 2023.

Ein wesentlicher Punkt neben der Bezahlmöglichkeit ist die Neuregelung der Definition „öffentlich zugänglich“. Diese kommt wohl Tesla entgegen, die bisher durch Beschilderung die Zugänglichkeit auf Tesla-Fahrer beschränkt haben. Spannend bleibt die rechtliche Beurteilung, sollte Tesla wie angekündigt deren Supercharger für Fremdmarken öffnen.

Im Detail zu den wesentlichen Neuregelungen:

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Neuerungen bei der kommenden Pflicht zur Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur – Entwicklung des GEIG


Im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) ist nach längerer Pause Bewegung gekommen. Welche Änderungen sind derzeit geplant?

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Eine neue Ära für Ladeinfrastruktur? Der Entwurf des Schnellladegesetzes und sein Hintergrund


Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist derzeit ein viel diskutiertes Thema. Angesichts der deutlichen Steigerung der Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen mehren sich die Stimmen auch aus der Automobilwirtschaft, die einen zügigeren Ausbau der Ladeinfrastruktur anmahnen. Dazu kommen Themen wie die nicht besonders attraktive Preisgestaltung für Ad-hoc Laden bei bestimmten Anbietern oder umständliche Freischaltungsvorgänge für einen Ladevorgang. Der Bund reagiert nun und hat Mitte 2020 angekündigt, Ladeinfrastruktur nicht mehr nur zu fördern, sondern selbst auszuschreiben. Mit dem am 10. Februar 2021 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden.


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