Archiv der Kategorie: Elektromobilität

Neufasssung des Umweltbonus ab 1. Januar 2023


Der Umweltbonus ist für viele Interessenten ein mitausschlaggebendes Argument für den Erwerb eines elektrischen Fahrzeugs. Nachdem den Sommer und Herbst über bereits Informationen über die künftige Ausgestaltung der Förderrichtlinie kursiert sind, ist seit dem 9. Dezember 2022 die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und wir bewerten diese im Folgenden kurz:


Verlängerung – aber nicht für alle

Keine Überraschung, der Erwerb/das Leasing von elektrischen Fahrzeugen wird auch ab 2023 gefördert. Allerdings mit einer Einschränkung: Ab 1. Januar 2023 sind Plug-In Hybride (PHEV) nicht mehr förderfähig, egal, mit welcher elektrischen Reichweite und egal mit welchem CO2-Ausstoß. Nur dann, wenn ein Fahrzeug gar keinen CO2-Ausstoß je km mehr hat (das trifft für rein elektrische (BEV) und Wasserstofffahrzeuge (FCEV) zu), bleibt es förderfähig.

Wichtig: Fristen!

Um böse Überraschungen zu vermeiden: Die Förderfähigkeit von PHEV setzt neben der Zulassung in 2022 auch den Antrag in 2022 voraus. Wer also am Freitag, den 31. Dezember 2022 noch auf den letzten Drücker ein nach der in 2022 geltenden Förderrichtlinie förderfähiges PHEY zulässt, muss bis Samstag 31. Dezember 2022 24 Uhr den Antrag gestellt haben! Gleiches gilt für ein BEV oder FCEV, wenn die höhere Förderung aus 2022 realisiert werden soll.

Firmen aufgepassst!

Es gibt aber noch eine weitere Neuerung für den Kreis der Förderberechtigten, wenn auch mit etwas zeitlicher Verzögerung: Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine sind ab 1. September 2023 nicht mehr antragsberechtigt. Das gilt auch, wenn die Zulassung noch vor dem 1. September erfolgt ist. Ggfs. ist daher Ende August 2023 Eile geboten.

Höhe der Förderung reduziert

Ab 1. Januar 2023 sinken auch die Födersätze. Der Umweltbonus vom Bund beträgt

  • bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von EUR 40.000 ab 1. Januar 2023
    EUR 2.250 zgl. Innovationsprämie von ebenfalls EUR 2.250 (zusammen EUR 4.500) und
  • bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells über EUR 40.000 Euro bis EUR 65.000
    EUR 1.500 zgl. Innovationsprämie von ebenfalls EUR 1.500 (zusammen EUR 3.000).

Ab 1. Januar 2024 werden nur noch Fahrzeuge bis EUR 45.000 Netto-Listenpreis des Basismodells gefördert mit Bundesanteil von dann EUR 1.500 zgl. Innovationsprämie von ebenfalls EUR 1.500 (zusammen EUR 3.000).

Dazu kommt jeweils noch der zwingende Herstelleranteil in Höhe des Umweltbonus ohne Innvoationsprämie.

Mindesthaltedauer erhöht

Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich ab 1. Januar 2023 auf 12 Monate, beim Leasing gibt es die volle Föderung nur bei einer Leasingvertraglaufzeit von 24 Monate. Mit der erhöhten Mindesthaltedauer soll dem sogenannten BAFA-Karussel entgegnet werden, bei dem Kunden mit dem Händler vorab einen Rückkauf des Fahrzeugs nach 6 Monaten zu sehr vorteilhaften Konditionen vereinbart hatten, etwa weil der Händler den jungen Gebrauchten zu hohen Preisen im Ausland verkaufen konnte. Die Staffelung beim Leasing ist bereits in der derzeit geltenden Förderrichtlinie enthalten.

Sonstige Vorgaben und Verfahren weitgehend unverändert

Insbesondere die Antragstellung bleibt erst nach Zulassung möglich. Damit besteht für den/die Interessenten/in nach wie vor keine Sicherheit hinsichtlich der Förderung, je nach Verzögerungen bei der Zulassung kann er/sie geringere Fördersätze als angedacht erhalten oder ggfs. auch gar keine – denn unverändert gilt, dass nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel keine weiteren Fördergelder bewilligt werden können.

Fazit

Dass die bisher sehr generöse Förderung abgeschmolzen wird, ist aus Sicht der Elektromobilität zu verkraften. Denn die Vorteile von BEV, auch hinsichtlich der Total Cost of Ownership (TCO) trotz deutlich gestiegener Strompreise, sind inzwischen bei vielen Verbrauchern angekommen und angesichts der Rahmenbedingungen führt kein Weg an BEV in der kurz- und mittelfristeigen Zukunft vorbei.

FCEV werden zwar auch weiter gefördert, spielen aber von den Zulassungszahlen her im PKW-Bereich keine Rolle. Das wird sich auch mittelfristig nicht ändern, die Bedeutung von H2 wird eher in anderen Bereichen relevant werden.

Spannend wird die Auswirkung auf die Nachfrage nach – hinsichtlich des Umweltnutzen aber ohnehin stark umstrittenen – PHEV ohne Förderung.

Dr. Jan Bunnemann
Partner

Rechtsinstitut für praxisorientiertes Marktumfeld in der Elektromobilität gegründet


München / Berlin, 01.12. 2021. Der noch junge Elektromobilitätsmarkt befindet sich derzeit in einer dynamischen Hochlaufphase. Viele verschiedene Marktteilnehmer gestalten die Entwicklung mit ihren eigenen Geschäftsmodellen. Um ihnen ein rechtssicheres Marktumfeld zu ermöglichen, das den Anforderungen aus der Praxis gerecht wird und nicht nur einzelne Rechtsgebiete, sondern das Gesamtsystem im Blick hat, haben Branchenexperten das Institut für praxisorientiertes, integriertes Recht der Elektromobilität e.V., kurz INSPIRE, gegründet (hier der Link zu unserem LinkedIn Auftritt). Mitgründer waren die Partner der Kanzlei Dr. Jan Bunnemann und Michael Hill.

Für die Gründer*innen von INSPIRE muss Elektromobilität einfach, funktional und verständlich für alle Nutzer sein. „Das ist unser zentraler Dreiklang. Denn wir sind überzeugt, dass wir nur so bei Verbrauchern und Unternehmen breite Akzeptanz und Vertrauen schaffen, auf die es beim Hochlauf der Elektromobilität entscheidend ankommt,“ sagt INSPIRE-Vorstand Katharina Boesche. „Unser Ziel ist es, verlässliche Handlungsgrundlagen zu schaffen, die den zahlreichen Ideen und Geschäftsmodellen im hoch dynamischen Elektromobilitäts-Markt den Weg ebnen.“ Konkret wird sich der Verein mit marktgerechten Vorschlägen und Ansätzen in aktuelle Diskurse branchenübergreifend rund um Rechtsthemen ein-bringen, die die Entwicklung der Elektromobilität betreffen. „Wir betrachten das Ökosystem Elektromobilität rollenneutral und praxisnah. Auch die europäische Rechtsentwicklung haben wir mit im Blick, denn Elektromobilität macht nicht an den Grenzen eines Landes halt,“ führt INSPIRE-Vorstand Jan Bunnemann aus.

INSPIRE bündelt eine breite und langjährige Erfahrung sowie unterschiedliche Perspektiven aus dem Marktumfeld der Elektromobilität. Für den Verein sind das die optimalen Voraussetzungen, um die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen der E-Mobilität aus neutraler Sicht und gleichzeitig mit der benötigten Praxisnähe zu begleiten. INSPIRE möchte dafür neue Rechtsentwicklungen initiieren, Handlungsanregungen für den Gesetzgeber und Behörden geben und mit derzeit noch weit verbreiteten Mythen der Elektromobilität aufräumen. Auch alltagstaugliche Lösungen auf Basis der umfangreichen Rechtslage sollen bereitgestellt werden. Im Zentrum steht dabei der Austausch mit Experten aus den verschiedenen Bereichen der Elektromobilität wie Automobil-, Ladesäulen- und Messgeräteherstellern, Ladeinfrastrukturbetreibern, Elektromobilitätsanbietern und öffentlichen Stellen (Ministerien, Kommunen, Fachbehörden). Auf Basis eines branchenübergreifenden Konsenses sollen praxistaugliche und nutzerfreundliche Lösungsansätze geschaffen werden, die zugleich wirtschaftlich sind.

„Wir sehen den dringenden Bedarf, die Elektromobilität als Gesamtsystem zu betrachten und weiterzuentwickeln. Mit Blick auf die Expertise unserer Mitglieder sind wir überzeugt, dass wir einen entscheidenden Beitrag zu einer marktgerechten und nutzerfreundlichen e-mobilen Zukunft leisten werden,“ ergänzt INSPIRE-Vorstand Michael Hill.

GET INSPIRED!

Michael Hill
Partner

Re-Start in die Blogs: Erfahrungsbericht E-Mobilität


München, 05.07.2021: Nachdem es nun etwas „leiser“ im Blog war, wollen wir nun wieder mit regelmäßigen Berichten aus und für die Energiewirtschaft beginnen, zumal sich – neben der umfassenden operativen Arbeit – viel getan hat im Energierecht.

Den Einstieg macht aber unsere Mitarbeiterin, Frau Jasmin Schmöller, die über ihre ersten Erfahrungen zum Thema Elektromobilität berichtet und einen ganz persönlichen Einblick gewährt. Danach werden wir über Änderungen im EEG, KWKG, EnWG, etc. berichten. Hier nun aber erst einmal der Erfahrungsbericht:

Ich fahre jetzt seit ein paar Monaten einen Renault Zoe und über meine Erfahrungen damit will ich im Folgenden berichten:

Zugegeben, eine anfängliche Skepsis bezüglich der Nutzung eines Elektrofahrzeugs bestand durchaus. Allgemein ist das Elektrofahrzeug in unseren Köpfen noch nicht angekommen und somit herrschen einige Vorurteile darüber. Bei mir waren es Vorurteile praktischer Natur. Zum einen bin ich seit 20 Jahren an ein Fahren mit Gangschaltung gewöhnt. Da ein Elektroauto ausschließlich mit Automatik zu fahren ist, war hier insgeheim bereits eine gewisse Ablehnung vorhanden. Zudem stellte sich mir die Frage… „Wo tanke bzw. lade ich das Auto?“. Nachdem ich mich also intensiv damit beschäftigt habe mit genügend Batteriekapazität von A nach B zu gelangen und dabei festgestellt habe, dass es durchaus in regelmäßigen Abständen Ladestationen gibt, fährt es sich wesentlich entspannter. Tatsächlich ist die Reichweite eines Elektroautos genauso verschieden wie bei einem normalen „Verbrenner“. Im Vergleich zu meinem mit Benzin betriebenen Fahrzeug und dem E-Auto ist tatsächlich ein Unterschied dahingehend zu bemerken, dass ich nicht mehr im morgendlichen Alltagsstress schnell zur Tankstelle huschen und unter Zeitdruck tanken muss, weil ich am Abend vergessen habe zu tanken oder warten wollte, weil die Benzinpreise immer wieder starken Schwankungen unterliegen. Zudem habe ich festgestellt, dass, wenn ich mit dem E-Auto umsichtig fahre, ich durchaus noch ein paar Prozent der Batterieleistung herausholen kann, um dann während der Arbeitszeit bequem zu laden. Zudem finde ich auch immer einen Parkplatz. Dieser Vorteil ist gerade in einer Großstadt sehr angenehm. Der Ladevorgang an sich, ist nichts wofür ich jetzt eine Schulung benötigen würde. Eine Seite des Steckers des Ladekabels ans Auto, die andere Seite an die Ladestation, Karte vor den Scanner und fertig. Absolut simpel und schnell erledigt.

Natürlich kommt es aber auch auf das Fahrgefühl an. Und hier war ich zu 100 Prozent positiv überrascht. Das Auto reagiert sofort. An der Ampel fährt das Auto schon los bevor Dir dein Kopf sagt, dass Du losfahren kannst. Es ist auf den Punkt da. In der Beschleunigung ist es eine wahre Freude auf das Gaspedal zu treten. Gerade bei Überholmanöver lässt ein E-Auto so machen Verbrenner alt aussehen. Zumindest im Zeitraum des sonst durchzuführenden Schaltvorgangs. Hier habe ich schon so einige überraschte Blicke geerntet, von manch einem … sagen wir „Angeber“. Etwas ungewohnt ist aber der von mir so bezeichnete „Fluxkompensator“. Tatsächlich fährt das Auto sehr schnell, sehr zügig los. Es verliert aber, je näher ich mich den 80 bis 100 Stundenkilometern nähere, an Beschleunigungskraft. D. h. natürlich im normalen Straßenverkehr pendelt sich das gemäß den Vorgaben der StVO ein, jedoch, wenn ich überholen muss, muss ich natürlich im Allgemeinen etwas mehr Power besitzen. Und hier kommt das am Anfang Ungewohnte. Sobald ich das Gaspedal trete fährt das Auto los, benötigte ich aber, wie oben beschrieben, mehr Leistung, dann entsteht durch einen weiteren Druck auf das Gaspedal ein Pumpgefühl – besser ist es nicht zu beschreiben –  im rechten Bein und das Auto macht dann erst einen extremen Schub. Dies ist ein sehr lustiges Gefühl… was mich eben an einen Fluxkompensator aus „Zurück in die Zukunft“ erinnert

Da mir das technische Verständnis für ein Auto fehlt und es mir in der Tat mehr um das Aussehen und den Fahrspaß geht, kann ich keine technischen Details benennen. Rein daran bemessen wie es aussieht, wie funktional es ist und wieviel Spaß das E-Auto bringt, kann ich aus persönlich Sicht ein E-Auto absolut empfehlen. Und dies nicht nur aus umweltlichen Aspekten, die ja mindestens, wenn nicht sogar mit am Wichtigsten sind. Oder?

Mein Fazit daher: Ja zum E-Auto!

Jasmin Schmöller, Büroleitung Kanzlei Fey Hill Bunnemann

Wir danken Frau Schmöller für diesen schönen und inspirierenden Bericht über die praktischen Erfahrungen mit einem Kernthema der Kanzlei. Wir werden auch hierüber mehr inspirierendes berichten, bleiben Sie also informiert bei uns.

Michael Hill
Partner