München, 09.11.2023
Am heutigen Donnerstag haben verschiedene Medien über die Pläne der Bundesregierung berichtet, die Stromsteuer für Unternehmen deutlich zu senken. Geplant ist demzufolge, über eine Ausweitung der Entlastung nach § 9b StromStG eine Senkung der Stromsteuer für Unternehmen auf den Mindeststeuersatz gem. EU-Energiesteuerrichtlinie zu erreichen. Über eine Verlängerung des Spitzenausgleichs muss mit einer solchen Regelung dann auch nicht mehr nachgedacht werden. Vielmehr kommen mit einer Ausweitung des möglichen Entlastungsvolumen im Rahmen des § 9b Strom dann auch die Unternehmen in den Genuss der gesamten Entlastung, die bisher keinen Spitzenausgleich erhalten haben. Wir informieren hier über die weitere Entwicklung.
Kathrin Neumeyer
Partner
Steuerberaterin