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Neuerungen zur Förderung der E-Mobilität – Höherer Umweltbonus und Änderung bei der Steuer
Die Corona-Krise hat die Bundesregierung bewogen, ein umfassendes Konjunkturpaket aufzulegen. Ein wesentlicher Teil sind steuerliche Änderungen auch und gerade mit Auswirkungen für die E-Mobilität. Zudem soll es Änderungen bei der Förderung von E-Fahrzeugen durch den Umweltbonus geben. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die geplanten Maßnahmen:
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„EEG-Reförmchen“: Die Mini-EEG Reform hat keine Auswirkungen auf Fristen für Eigenversorger (ausgenommen BesAR)
Das EEG-Reförmchen 2020 beinhaltet keine Anpassung von Meldefristen für Eigenversorger. Nur Frist bei Testierungen im Rahmen der besonderen Auslgleichsregelung sind betroffen.
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