-

Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft
Die neuen Regelungen zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristige Energieeinsparung sind verkündet – Ein Überblick.
-

Gasbeschaffungsumlage veröffentlicht: 2,419 ct/kWh
Die neue Gasbeschaffungsumalge beträgt 2,419 ct/kWh und wird von den Bilanzkreisverantwortlichen erhoben.
-

„Gaspreisanpassungsverordnung“ zur Einführung der „Gasbeschaffungsumlage“ an den Bundestag übermittelt
Mit Datum vom 04.08.2022 hat die Bundesregierung die neue Verordnung zur Einführung der „Gasbeschaffungsumlage“ und zum „finanziellen Ausgleich für Gasimporteure“ nach § 26 Energiesicherungsgesetz dem Bundestag vorgelegt. Inhalt, Folgen und eine erste Einschätzung finden Sie im Beitrag.
Neueste Beiträge:
- Kostenfreie Online Schulung zur NIS2-Richtlinie am 17.04.2026
- Meldepflichten ernst nehmen – Anlagenbetreiber von EE-Anlagen in der Pflicht!
- Geplanter Industriestrompreis – Überblick zum aktuellen Entwurf der Förderrichtlinie
- Keine Verjährung von Ansprüchen auf Ausschüttung der Bilanzierungsumlage zum 31.12.2025
- Die „unentgeltliche Abnahme“ von Strom aus EE-Anlagen – warum Netzbetreiber diese übersehen und unberechtigt Pönalen fordern?
- Kundenanlage: Bestandsschutz – und dann?
Allgemein (124) Auswahl News nach Themen (6) Baurecht (3) Datenschutzrecht (14) Elektromobilität (16) Energiebegriffe (19) Energierecht (182) Immobilienrecht (2) Industrie (1) Netzentgelte (1) Schadensersatzrecht (2) smart meter (1) Steuerrecht (25) Stromspeicher (4) Vergaberecht (1) Webtalk und Seminare (3)
Befreiung bgh BNetzA Bundesnetzagentur Datenschutz DSGVO E-Auto E-Mobilität eeg EEG-Eigenstromprivileg EEG-Umlage EEG-Umlage Befreiung Eigenversorgung Elektromobilität Energiesteuer EU EU-Kommission Frist Förderung Gas Gaspreis Gaspreisbremse Grundversorgung Kanzlei Kommission kwk KWKG Ladeinfrastruktur Ladepunkt Messung Netzentgeltbefreiung Netzentgelte Preisanpassung Preisanpassungsklausel Preisbremse Reduktion Strom Strompreis Strompreisbremse Stromsteuer umlage Urteil Wärmepreisbremse § 19 Abs. 2 StromNEV Übergangsregelung