Am 10. November 2021 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (LSV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Nach Art. 3 tritt die Neufassung in weiten Teilen am 1. Januar 2022 in Kraft. Nur die umstrittene Pflicht zur Ausstattung von neuen öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit NFC- Lesegeräten für Debit- und Kreditkarten greift erst ab 1. Juli 2023.
Ein wesentlicher Punkt neben der Bezahlmöglichkeit ist die Neuregelung der Definition „öffentlich zugänglich“. Diese kommt wohl Tesla entgegen, die bisher durch Beschilderung die Zugänglichkeit auf Tesla-Fahrer beschränkt haben. Spannend bleibt die rechtliche Beurteilung, sollte Tesla wie angekündigt deren Supercharger für Fremdmarken öffnen.
Im Detail zu den wesentlichen Neuregelungen:
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