Gasbeschaffungsumlage wird aufgehoben, Gas- und Strompreisbremse kommt


München, 29.09.2022: Die Gasbeschaffungsumlage (wir berichteten, hier und hier) wird entsprechend der heutigen Presskonferenz des Bundeskanzlers sowie des Bundeswirtschaftsministers und Bundesfinanzministers vor deren tatsächlichem Inkrafttreten bereits wieder abgeschafft. Stattdessen sollen die Finanzierungslücken aus einem Sondervermögen des Bundes erfolgen, aus welchem auch eine Gaspreisbremse (neben einer Strompreisbremse) finanziert werden soll.

Die Bundesregierung muss die nach aktueller Rechtslage noch bestehende Gasbeschaffungsumlage durch Aufhebung oder Anpassung der Gaspreisanpassungsverordnung noch abschaffen. Dies ist bislang (noch) nicht passiert.

Wie weitere Entlastungen im Energiesektor konkret erfolgen sollen, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Aktuell nicht betroffen von der Entscheidung scheinen die Gasspeicher- oder auch die Bilanzierungsumlage zu sein, welche ebenso zum 01.10.2022 erhoben werden sollten.

Die Umsetzung (auch des kurzfristigen Entfalls der Gasbeschaffungsumlage) in den Bilanzkreis- und Lieferverträgen wird weiter eine Herausforderung bleiben.

Hans Koppenwallner
Rechtsanwalt | Senior Associate

Michael Hill
Rechtsanwalt | Partner

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