Abmahnwelle wegen Google Fonts


Ingolstadt, 12.10.2022: Viele Betreiber von Websites erhalten derzeit Abmahnungen, weil sie durch die dynamische Einbindung von Google Fonts angeblich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hätten. Diese Abmahnungen stellen sich u. E. in vielen Fällen als rechtsmissbräuchlich dar. Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise zu unserer Einschätzung und zum weiteren Vorgehen.

Hintergrund:

Bei Google Fonts handelt es sich um einen kostenlosen Service von Google, der über eintausend Fonts zur Einbindung auf einer Website zur Verfügung stellt (https:// fonts. google. com/). Diese Einbindung der Google Fonts kann lokal oder dynamisch erfolgen. Bei einer dynamischen Einbindung kommt es regelmäßig dazu, dass der Browser des Website Besuchers einen oder mehrere Fonts vom Google Service in den USA im Hintergrund nachlädt. Dabei wird auch die dynamische IP-Adresse des Benutzers an Google übertragen. Da die IP-Adresse nach der Legaldefinition in Art. 4 Ziff. 1 DSGVO ein personenbeziehbares Datum ist, verstößt es gegen die DSGVO, wenn die IP-Adresse ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen an Google in den USA übertragen wird. Das hat das Landgericht München kürzlich so entschieden (Urteil vom 20. Jan. 2022 – Az. 3 O 17493/20 -). In diesem Fall hat das Gericht dem Kläger zudem einen immateriellen Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 der DSGVO i. H. von 100,- € zugesprochen. Fraglich ist jedoch, was eine für einen immateriellen Schadenersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO ausreichende Intensität einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein kann. Nach Ansicht des Landgerichts München soll ein bloßer „Kontrollverlust“ einer dynamischen IP-Adresse an Google und/oder ein damit verbundenes „empfundenes individuelles Unwohlsein“ bereits ausreichen. Diese umstrittene Entscheidung dient derzeit offensichtlich einigen Rechtsanwälten als Grundlage dafür, massenhaft Betreiber von Websites mit dynamischer Einbindung von Google Fonts abzumahnen.

Rechtliche Einschätzung

Aus rechtlicher Sicht sind diese Massenabmahnungen in vielerlei Hinsicht problematisch. Vieles spricht dafür, dass sie rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sind. Denn ganz offensichtlich rufen diese „Abmahner“ Websites mit dynamisch eingebundenen Google Fonts ganz gezielt nur deshalb auf, um einen Verstoß gegen die DSGVO zu konstruieren. Und zwar primär in der Absicht einen immateriellen Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend zu machen. Bei dieser Konstellation kann man ausschließen, dass ein solcher Nutzer durch die von ihm wissentlich und willentlich ausgelöste Übertragung seiner IP-Adresse an Google in den USA in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt ist.

Im Übrigen hat inzwischen das LG Ravensburg mit Beschluss vom 30.06.2022 – 1 S 27/22 – den EuGH mit einer sog. Vorabentscheidungsfrage um rechtsverbindliche Klärung gebeten, wie der Begriff des immateriellen Schadens in Art. 82 Abs. 1 DSGVO auszulegen ist:

„Ist der Begriff des immateriellen Schadens in Artikel 82 Abs. 1 DSGVO dahin auszulegen, dass die Annahme eines immateriellen Schadens einen spürbaren Nachteil und eine objektiv nachvollziehbare Beeinträchtigung persönlichkeitsbezogener Belange erfordert oder genügt hierfür der bloße kurzfristige Verlust des Betroffenen über die Hoheit seiner Daten wegen der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet für einen Zeitraum von wenigen Tagen, der ohne jedwede spürbare bzw. nachteilige Konsequenzen für den Betroffenen blieb?“

Das LG Ravensburg sagt in seinem Beschluss selbst, dass es die Auffassung vertrete, “… für die Bejahung eines immateriellen Schadens müsse eine Bagatellgrenze überschritten sein, die bei einem lediglich kurzfristigen Verlust der Datenhoheit, der keinerlei spürbare Nachteile für die betroffenen Personen verursacht habe, nicht überschritten sei.

Folgt der EuGH dem wohlbegründeten Vorlagebeschluss der LG Ravensburg, was aus Sicht des Autors ausgesprochen wahrscheinlich ist, wird die aktuelle Abmahnwelle damit erledigt sein. Die Gerichte werden weitere Entscheidungen in vergleichbaren Fällen bis zur Entscheidung des EuGH aussetzen.

Empfehlung

Wenn Sie eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt erhalten, sollten Sie die Sache aber trotzdem nicht einfach auf sich beruhen lassen. Wichtig wäre statt einer dynamischen Einbindung von Google Fonts unverzüglich auf eine datenschutzfreundlichere lokale Lösung zu wechseln, die von Google ebenfalls unterstützt wird. Denn wenn die Fonts auf dem lokalen Webserver liegen, werden Fonts von dort nachgeladen und es kommt nicht zu einer Übertragung der IP-Adresse an Google in den USA. Darüber hinaus wäre es wichtig, selbst einen Rechtsanwalt einzuschalten um die mit den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche abzuwehren.

Gerold Hübner
Rechtsanwalt | Of Counsel

3 Gedanken zu „Abmahnwelle wegen Google Fonts

  1. chaoslady

    Vielen Dank für diesen Post! Auch ich bin in heller Aufregung deswegen. Haben Sie eine Handlungsempfehlung für mich? Ich betreibe keinen Server für meinen nicht geschäftlichen Blog, sondern nutze ein kostenloses Theme von WordPress. Leider sind bei allen kostenlosen Themes von WordPress die Google Fonts eingebunden. Auf die CSS-Einstellungen habe ich ebenfalls keinen Zugriff und, wenn ich einen hätte, könnte ich das nicht umprogrammieren. Bleibt mir nur, meinen Blog zu löschen?
    Liebe Grüße, Natalia

    Like

    Antwort
    1. geroldhuebnerensightde Autor

      Hi Natalia, das kann man so pauschal nicht sagen. Müsste mir den Sachverhalt erstmal genauer anschauen. Aber leider ist es so, dass das Nachladen von Content über Delivery Services bei vielen Software Programmen, insbesondere in der OSS Welt, recht verbreitet ist, so funktioniert nun mal sehr viel im Internet derzeit. Wenn die aktuelle Rechtsprechung des LG München nicht von Obergerichten kassiert werden sollte, sind da u. U. noch mehr Probleme zu erwarten. Zum Einzelfall kann ich allerdings so pauschal keine Stellung nehmen.
      Viele Grüße
      Gerold Hübner

      Gefällt 1 Person

      Antwort
      1. chaoslady

        Vielen lieben Dank, Gerold! Ich bleibe dran, vielleicht finde ich eine Lösung für meinen Blog, denn ich würde ihn nur ungerne aufgeben. Schöne Grüße. Natalia

        Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s