Der Bundesrat hat heute (10.10.2014) über den Kabinettsentwurf der geänderten Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas (im Folgenden „GVV“) beschlossen.
Wie berichtet, plant das Bundeswirtschaftsministerium in dem vom Kabinett gebilligten Entwurf die Transparenz bei Preisanpassungen zu erhöhen, indem alle staatlich veranlassten und regulierten Preiselemente des Strom- und Gaspreises sowie der sodann verbleibende Anteil (Beschaffungs- sowie Vertriebskosten inklusive Marge) als Kostenblock bei Vertragsschluss offengelegt werden müssen.
Der Bundesrat hat nunmehr im Beschluss über die Zustimmung zum Kabinettsentwurf noch ergänzt, dass bei jeder Preisanpassung die einzelnen staatlich veranlassten und regulierten Preiselemente sowie der Kostenblock „Beschaffungs- sowie Vertriebskosten und Marge“ ausgewiesen werden müssen.
Mit der „Maßgabe“ des Bundesrates für die Zustimmung zur Verordnung befasst sich nun wiederum das Bundeskabinett. Sollte dieses hiermit einverstanden sein, erfolgt die Veröffentlichung der Änderungen zur GVV im Bundesgesetzblatt und wird ab diesem Tag ohne Übergangsregelung gültig sein.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen Verordnung in Ihren Preisblättern; Informationsschreiben oder Preisanpassungsschreiben sowie den ergänzenden Bedingungen zu den GVV gerne zur Verfügung!
Persönliche Einschätzung des Partners Michael Hill zur Maßgabe des Bundesrates und der hohen Informationsanforderungen an Versorger
„Die Ergänzung des Bundesrates erhöht wiederum die Transparenz der Versogrungspreise auch bei der Preisanpassung selbst. Ob das aber zum Verbraucherschutz beiträgt ist fraglich, wie bereits diskutiert. Zudem werden die Anpassungsschreiben wieder komplexer. Die damit einhergehenden Kostenaufwände für die Versorger werden schlussendlich wieder beim Letztverbraucher landen.
Der Letztverbraucher in der Energieversorgung wird damit weiterhin mit so vielen Informationen bedacht, wie kaum ein anderer Verbraucher in der deutschen Wirtschaft. Ob dies zu einem „Informations-Overflow“ führt, bleibt abzuwarten. Immerhin erhalten die Verbraucher seit 2012 auch umfangreiche Rechnungsunterlagen für die Jahresverbrauchs- oder Schlussabrechnung (inzwischen meist kein Standardbrief mehr, sondern oft teurer Großbrief).
Der Gesetzgeber zeigt daher nochmals, dass ihm die Informationspflichten in der Energiewirtschaft sehr wichtig sind, auch wenn er sich dabei selber nachweisen wird, dass die Maßnahmen eben dieses Gesetzgebers der letzten und kommenden Jahren einen überwiegenden Beitrag zur Kostensteigerung leisteten und leisten.
Die Kosten für Informations- und Offenlegungspflichten der Versorger sind inzwischen immens, bedenkt man die bestehenden Pflichten zur Information z.B. im Netzbereich, bei der angesprochenen Kundenabrechnung und der kommenden Pflichten aus der europäischen REMIT-Verordnung.
Das Misstrauen gegenüber der Energiewirtschaft scheint so groß zu sein, dass man es wohl billigend in Kauf nimmt, dass eigene, kostenintensive Abteilungen bei den (zumeist kommunal beherrschten) Versorgern aufgebaut werden müssen, um den Informations-, Wissens- und Transparenzdurst der Öffentlichkeit zu stillen. Da die Energiewirtschaft aber weit komplexer ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Fülle an Informationen eher zur Intransparenz beiträgt, als zur Information der Öffentlichkeit oder des mündigen Bürgers.
Ob dabei auch wirklich „die Öffentlichkeit“ oder andere Interessenträger bzw. Lobbygruppen profitieren, will ich hier nicht weiter kommentieren.“
Michael Hill
Partner
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