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Energierecht: Rösler und Altmaier einigen sich auf „Strompreisbremse“


Die Bundesminister Rösler (BMWI) und Altmaier (BMU) haben sich auf eine „Strompreisbremse“, vielmehr eine Begrenzung der EEG-Umlage geeinigt. Die Umlage soll im Jahr 2014 auf den Wert dieses Jahres eingefroren werden (5,277 ct/kWh). Da die Umlage aber die Kosten abdeckt, die bei den Netzbetreibern als Differenz zwischen Vermarktungserlös des eingespeisten Stroms an der Börse und der Einspeisevergütung bleiben, müssen auch Anpassung auf Förderseite geschehen. Die Minister schlagen folgendes vor:

Für  EEG-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab 01.08.2013 gilt:

– Diese erhalten die ersten fünf Monate lediglich den (geringen) Marktwert des Stroms

– Ab dem sechsten Monat wird die Einspeisevergütung in reduzierter Höhe für Onshore Windkraftanlagen (8ct./kWh) gezahlt. Repowering- und Systemdienstleistungsbonus werden gestrichen. Alle übrigen Einspeisevergütungen für Anlagen – außer Photovoltaik – werden um 4 Prozent gekürzt.

– Die Anlagen müssen den Strom künftig direkt vermarkten, soweit diese größer als 150 kW sind. Eine Managementprämie wird nicht mehr gezahlt.

– Sollten Anlagen mit Inbetriebnahme nach 01.08.2013 abgeregelt werden müssen, bleibt es bei den bisherigen Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement.

Bei Bestandsanlagen und Anlagen, die vor dem 01.08.2013 in Betrieb genommen werden gilt:

– Alle Vergütungen werden für das Jahr 2014 (befristet für ein Jahr) einmalig um 1,5 Prozent gekürzt.

– Die Anlagen können weiterhin zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen.

– Der Gülle Bonus für Biomasseanlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb gegangen sind, wird gestrichen.

Weitere Maßnahmen:

– Eigenerzeugung und Selbstverbrauch bei Anlagen mit mehr als 2 MW aus EEG-Anlagen wird künftig mit einer Mindestumlage belegt (KWK-Anlagen sind nicht betroffen).

–  Die Mindestumlage für Stromintensive Unternehmen wird erhöht.

– Das Privileg der besonderen Ausgleichsregelng steht zukünftig nur noch Branchen zu, die „im intensiven internationalen Wettbewerb stehen“.

 

Dieser Vorschlag muss nun noch dem Bundeskabinett, dem Bundestag und vor allem dem rot-grün geführten Bundesrat vorgelegt werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob diese Vorschläge nunmehr umgesetzt werden.

Daneben soll immer noch eine Anpassung des Systems der Förderung der erneuerbaren Energien erfolgen.

Hier der Link zur Meldung des BMU: http://www.bmu.de/themen/klima-energie/energiewende/vorschlag-zur-eeg-reform/

Michael Hill
Rechtsanwalt & Mediator (DAA)
Partner

Energierecht: EnWG-Novelle und Verordnung zu abschaltbaren Lasten veröffentlicht und wirksam


Die EnWG Novelle sowie die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (wir berichteten) sind inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.

Die EnWG-Novelle ist im BGBl. Nr. 61 aus 2012 vom 27.12.2012 veröffentlicht und damit am
01. Januar 2013 wirksam geworden. Wesentliche Inhalte sind:
– Regelung einer Offshore-Anbindungs-Haftungsumlage
– Regelungen zur Stillegung von Erzeugungsanlagen
– Regelungen zur Vorhaltung „systemrelevanter Kraftwerke“
– Neue Verordnungsermächtigung zu ab- und zuschaltbaren Lasten
– Weitere Vorgaben zur engeren Zusammenarbeit der Netzbetreiber untereinander (inklusive einer Herausgabepflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)
– Geänderte Vorgaben zur Einführung sog. „Smart Meter“

Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten ist im BGBl. Nr. 63 vom 31.12.2012 aus 2012 veröffentlicht und damit ebenso ab dem 01. Januar 2013 wirksam. Wesentliche Inhalte sind hier:
– Genaue technische Vorgaben zur Vereinbarung sog. abschaltbarer Lasten
– Regelungen zur Präqualifikation von Betreibern abschaltbarer Lasten
– Regeln zur Umlage der Kosten für abschaltbare Lasten

Noch nicht veröffentlicht haben die Netzbetreiber die konkrete Höhe des Aufschlages für abschaltbare Lasten auf die Netzentgelte.

Diese neuen Regelungen betreffen Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber jeder Größe ebenso wie Stromverbraucher auf allen Ebenen. Zum Inhalt der jüngsten Änderungen werden wir gemeinsam mit dem Institut für Energiedienstleistungen (www.ifed.de) und der IBE (www.IBE-international.de) Seminare für die operative Umsetzung der Neuerungen anbieten. Hierzu informieren wir auf dieser Seite oder auf den Seiten unserer Veranstaltungspartner.

Energierecht: Verordnung über abschaltbare Lasten vom Bundestag verabschiedet!


Der Bundestag hat am 13.12.2012 spätnachts (23:30 Uhr) eine zentrale Verordnung zur Versorgungssicherheit in Deutschland verabschiedet: Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten.

Inhalt ist die Möglichkeit für die vier Übertragungsnetzbetreiber, deutschlandweit Vertragspartner zu finden, welche auf Anforderung kurzfristig innerhalb von maximal 15 Min. große Verbrauchseinrichtungen abschalten.

Hintergrund der Regelung sind die schwankenden Einspeisungen vor allem aus den erneuerbaren Energien im Netz und der langsame Netzumbau. Die Schwankungen belasten das Netz so stark, dass beispielsweise Regelungen über Regelenergie nicht mehr ausreichen, um diese aufzufangen.

Nach der Verordnung dürfen sich Betreiber von Verbrauchseinrichtungen (sog. Lasten) ab 50 MW Leistung an einem Präqualifikationsverfahren beteiligen, wobei auch mehrere Einrichtungen zu einer einzigen Zusammengefasst werden können. Nach bestandener Präqualifikation können die Anlagenbetreiber sich an einer Ausschreibung beteiligen, worin insgesamt 3.000 MW an Leistung ausgeschrieben werden.

Bei Zuschlag erhalten die Betreiber eine in der Verordnung festgeschriebene Vergütung von 2.500 € / MW / Monat als Leistungspreis und einen Arbeitspreis zwischen 200,00 und 400,00 €/ MWh. Den Arbeitspreis erhalten diese, wenn sie die präqualifizierten Verbrauchseinrichtungen abschalten.

Die Kosten tragen die Netznutzer über einen Aufschlag auf das Netzentgelt (wie beim KWK-Aufschlag). Anders ist hier, dass alle Netznutzer den selben Aufschlag tragen und keine Ausnahme für bspw. große Unternehmen gemacht werden.

Der Aufschlag soll etwa 0,5 ct./kWh betragen, wird aber noch von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht (vss. unter http://www.eeg-kwk.net).

Anbei noch der Link zu den beschlossenen Drucksachen:

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(Kurzfristige Änderung an der Förderhöhe)

Klicke, um auf 1711886.pdf zuzugreifen

Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Michael Hill