Schlagwort: Differenzbetrag
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Angepasste Differenzbetragsverordnung beschlossen: Geltung ab 01.10.2023
Mit dem 01.10.2023 gilt eine angepasste Differenzbetragsverordnung, welche einen maximalen Differenzbetrag von 18 ct/kWh (Strom) und 6 ct/kWh (Gas) ab 01.10.2023 vorschreibt.
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Preisbremsen: Anpassung der Differenzbetragsverordnung erneut geplant
Die Wirkung der Preisbremse wird für größere Unternehmen begrenzt. Seit Mai gelten schon maximale Bremswirkungen, welche nun ab September verschärft werden sollen. Lesen Sie hierzu mehr bei uns.