Die Kanzlei hat mit einem Betrag in Höhe von 1.000 € zu einer Gesamtspende von 1.500 € an den Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Menschen e.V. („Hollerhaus„) in Ingolstadt beigetragen. Der restliche Betrag wurde von der Soundart Mediagroup GmbH, der Initiatorin der Website „DieKurzgeschichte.de“ gespendet. Lesen Sie hier die offizielle Pressemitteilung des Hollerhaus:
Mit kurzen Geschichten für Kinder konkrete Hilfe für den Corona-Alltag bieten und zugleich Spenden für wohltätige Organisationen sammeln, das war die Idee der Organisatoren der Aktion „DieKurzgeschichte.de“. Rund hundert kurze Geschichten unter den Rubriken „Märchen“, „Fantasy“, „Kinder“, „Märchen“ und „Wissen“ sind mittlerweile auf der Homepage eingestellt, geschrieben von renommierten Autoren und kindgerecht eingesprochen von professionellen Sprechern. Mehr als 890.000 User haben die Website besucht und ca. 1,4 Millionen Kurzgeschichten gestreamt. So wurde in den Corona-Alltag ein wenig Abwechslung gebracht.
Zugleich sammelten die Initiatoren über die Homepage Spenden ein. Über eine Spende von 1500 € aus diesem Erlös konnte sich nun das Hollerhaus in Ingolstadt freuen. Initiator Christopher Männlein, von der Soundart Mediagroup GmbH, und Mitunterstützer Michael Hill, von der Kanzlei Fey Hill Bunnemann in Ingolstadt, überbrachten die Spende persönlich. Förderstätten Bereichsleiterin Stephanie Daser bedankte sich herzlich für die Unterstützung und freute sich außerdem, mit Michael Hill sogar einen ehemaligen Zivildienstleistenden des Hollerhauses begrüßen zu dürfen: „Da haben die Erfahrungen aus der Arbeit mit Menschen mit Behinderung doch eine dauerhafte Bindung erzeugt – eine ganz und gar nicht kurze Geschichte. Toll!“
Pressemitteilung Hollerhaus Ingolstadt vom 04.06.2020
Mich freut es besonders, diejenige Einrichtung unterstützen zu können, in welcher ich vor mehr als 20 Jahren Zivildienst geleistet habe. Einen Besuch zu „Nach-Corona-Zeiten“ fiebere ich entgegen, denn man sagte mir, dass einige Bewohner und Betreuer von damals noch dort anzutreffen sind. Leider konnte ich diese – wegen der Corona-Einschränkungen und dem damit einhergehenden Besuchsverbot – nicht bereits bei Spendenübergabe besuchen.
Michael Hill
Rechtsanwalt | Partner
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