München, 17.11.2022:
Als ob nicht gerade das Thema Gas- und Strompreisbremse ausreichend wäre, kommen weitere Regelungen auf den Mittelstand (Versorger wie Industrie) zu, die Aufmerksamkeit verlangen: Die Pflicht zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern! Hierzu hat uns unser Kooperationskollege Rechtsanwalt Sascha Weller folgenden Hinweis zugesandt, den wir gerne teilen:
Die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2019/1937) gibt Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) vor und hätte bereits bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland konnte die fristgerechte Umsetzung jedoch nicht sicherstellen, weshalb das Hinweisgeberschutzgesetz nun erst ab dem Jahr 2023 gilt.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern verpflichtet, ein vertrauliches, internes Meldesystem einzuführen, damit Rechtsverstöße gemeldet werden können und die Hinweisgeber geschützt werden. Für alle Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, ist die Einrichtung eines derartigen Meldesystems aktuell noch freiwillig. Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht nachkommen, sieht das Gesetz eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20.000 € vor.
Nachdem Unternehmen als sogenannte interne Meldestelle auch Rechtsanwälte beauftragen können, lasse ich bereits seit gut neun Monaten ein entsprechendes Online-Meldesystem entwickeln, welches nunmehr fertiggestellt ist. Selbstverständlich erfüllt dieses System sämtliche Anforderungen, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergeben.
Ich freue mich daher, all meinen Mandanten ab 1. Januar 2023 den Betrieb eines derartigen Meldesystems anbieten zu können. Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben oder ein konkretes Angebot wünschen, kommen Sie bitte jederzeit sehr gerne auf mich zu!
Rechtsanwalt Sascha Weller, IDR Institut für Datenschutzrecht
Gerne stellen wir auch den Kontakt zu Herrn Weller her. Sie können aber auch einfach den Link oben im Dokument nutzen.
Michael Hill
Partner