Kategorie: Energierecht
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Meldefristen für bestimmte Erzeugungsanlagenbetreiber die am 30. September 2021 enden
Wichtige Fristen laufen bereits am 30.09.2021 ab. Betroffen sind entweder noch nicht im Marktstammdatenregister gemeldete Anlagen oder ältere Güllekleinanlagen.
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Gerichte erkennen bislang keine Gesamtschuldnerische Haftung des BKV mit dem Kunden in der besonderen Ausgleichsregelung
Die gesamtschuldnerische Haftung für die EEG-Umlage bei Großkunden wird gerichtlich geklärt!
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EEG Verordnungspaket in Kraft getreten
Wesentliche Veränderungen in den Verordnungen zum EEG und Marktstammdatenregister. Es gelten veränderte Meldefristen!