Webtalk zur EEG-Umlagepflicht bei Eigenerzeugung veröffentlicht!


Die Kanzlei hat gemeinsam mit der Makebetter GmbH (hier) einen Webtalk zum Thema der EEG-Umlagepflicht und Stromsteuermeldung bei Eigenversorgung aufgenommen.

Den Talk mit Michael Hill finden Sie bei Youtube (hier) als Podcast bei Spotify (hier).

Beachten Sie bitte, dass aktuell weiterhin eine Umsetzungsfrist für Messkonzepte bei Bestandssituationen bis 31.12.2020 gilt (siehe hier). Nach Ausführungen einer Anwaltskanzlei, welche auch in Berlin sitzt, scheint aber eine Verlängerung um ein Jahr auf den 31.12.2021 derzeit im Rahmen der EEG-Novelle diskutiert zu werden und wohl schon in Aussicht stehen. Sobald wir hier gesicherte Kenntnis haben, werden wir Sie natürlich informieren.

Michael Hill
Rechtsanwalt | Partner

Eine Antwort zu „Webtalk zur EEG-Umlagepflicht bei Eigenerzeugung veröffentlicht!“

  1. […] Im § 104 Abs. 10 und 11 EEG sind mit dem Energiesammelgesetz Übergangsregelungen in das Gesetz eingefügt worden, welche die eigentlich bereits seit August 2014 geltende Pflicht etwas vereinfachen soll, Energiemengen mit verringerten EEG-Umlagen z.B. über eine Eigenversorgung bis zum 31.12.2020 über Schätzungen zu ermitteln. Grundsätzlich sind Energiemengen aber mittels Mess- und Eichrechtskonformen Messeinrichtungen abzugrenzen, will man eine verringerte EEG-Umlage geltend machen. Das soll nach bisheriger Rechtslage auch nach dem 01.01.2021 so gelten (siehe unseren Artikel dazu hier und hier). […]

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