Webtalk zur EEG-Umlagepflicht bei Eigenerzeugung veröffentlicht!


Die Kanzlei hat gemeinsam mit der Makebetter GmbH (hier) einen Webtalk zum Thema der EEG-Umlagepflicht und Stromsteuermeldung bei Eigenversorgung aufgenommen.

Den Talk mit Michael Hill finden Sie bei Youtube (hier) als Podcast bei Spotify (hier).

Beachten Sie bitte, dass aktuell weiterhin eine Umsetzungsfrist für Messkonzepte bei Bestandssituationen bis 31.12.2020 gilt (siehe hier). Nach Ausführungen einer Anwaltskanzlei, welche auch in Berlin sitzt, scheint aber eine Verlängerung um ein Jahr auf den 31.12.2021 derzeit im Rahmen der EEG-Novelle diskutiert zu werden und wohl schon in Aussicht stehen. Sobald wir hier gesicherte Kenntnis haben, werden wir Sie natürlich informieren.

Michael Hill
Rechtsanwalt | Partner

Ein Gedanke zu „Webtalk zur EEG-Umlagepflicht bei Eigenerzeugung veröffentlicht!

  1. Pingback: Umsetzungsfrist 31.12.2020 nach § 104 Abs. 10 und 11 EEG: Nicht immer ein umgesetztes Messkonzept nötig! | Blog der Kanzlei Fey Hill Bunnemann

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