Gestern, am 09.07.2019, hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf des Hinweispapiers „Messen und Schätzen“ veröffentlicht. Die Kanzlei wir den Entwurf sichten und voraussichtlich eine Kommentierung vornehmen.
Das Hinweispapier versucht, Klarheit bei einigen Begrifflichkeiten der Eigenversorgung und Drittbelieferung im EEG, sowie in Anforderungen an Schätzverfahren zu schaffen. Hierüber hatten wir bereits mehrfach berichtet.
Das Hinweispapier wird nicht verbindlich ausgestaltet sein, erfahrungsgemäß fühlen sich aber unterinstanzliche Gerichte an derartige Veröffentlichungen faktisch gebunden. Daher wird das Papier eine starke Auswirkung auf die künftige Ausgestaltung von Eigenversorgungs-konstrukten haben.
Sollten Sie Anmerkungen haben, können Sie diese gerne an uns geben, damit wir diese in unserer Rückmeldung ggf. aufnehmen.
Den Entwurf finden Sie hier.
Michael Hill
Rechtsanwalt | Partner
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