Herr Rechtsanwalt Sascha Weller, Geschäftsführer des Instituts für Datenschutzrecht informierte uns heute über den Umgang mit Microsoft Office 365 im Hinblick auf das Datenschutzrecht. Hierüber informieren wir auch unsere Blogleser gerne:
„Am 9. Juli 2019 hat der Hessische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Herr Ronellenfitsch, eine Stellungnahme zum Einsatz von Microsoft Office 365 abgegeben (Link). Die Stellungnahme bezieht sich zwar konkret auf Schulen, kann jedoch inhaltlich ebenfalls auf Unternehmen reflektiert werden.
Nachdem Microsoft leider keine Verträge mehr für die Deutschland Cloud anbietet, stehen aktuell zwei Fragen hinsichtlich des Datenschutzes offen. Problematisch ist vor allem, dass möglicherweise ein Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die gespeicherten Daten besteht und zudem Telemetriedaten an Microsoft übermittelt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Speicherung der Daten aber nach wie vor ausschließlich in Europa erfolgt. Herr Ronellenfitsch führt weiter aus, dass für den Fall der Lösung dieser beiden Probleme der Einsatz von Microsoft Office 365 datenschutzkonform möglich wäre.
Eine Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden anderer Bundesländer liegt bis dato nicht vor.
Die Stellungnahme von Herrn Ronellenfitsch muss nach meinem Dafürhalten nicht dazu führen, dass nun eine panische Abkehr von Microsoft Office 365 stattfinden muss. Vielmehr sollte man die Entwicklung der kommenden Monate abwarten, da auch Microsoft gezwungenermaßen reagieren werden muss. Ich werde Sie im Hinblick auf Neuigkeiten zu diesem Thema auf dem Laufenden halten und stehe bei Rückfragen sehr gerne zur Verfügung!
Rechtsanwalt Sascha Weller, Institut für Datenschutzrecht
Für Rückfragen können Sie sich auch gerne an uns wenden, wir vermitteln dann den Kontakt an Herrn Weller.
Michael Hill
Partner