Schlagwort: Stromsteuer
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Gastbeitrag: Ausnahmeregelung für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
COVID19-Regelung: „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilferecht erhalten doch Steuerermäßigungen, wenn diese zwischen 01.01.2020 und 30.06.2021 in Schwierigkeiten geraten sind.,
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Die Zeit drängt: Stromsteuerbefreiung und Versorgeranzeige!
Jetzt schnell: Am 31.12.2019 endet die Frist zur Antragstellung wegen Stromsteuerbefreiung kleiner (Bestands-)Anlagen! Wichtig: An die Versorgeranzeige denken!
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Stromsteuerreform mit Wirkung zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten
Das neue Stromsteuerrecht (ab 01.07.2019) hält wieder einige neue Stolperfalölen für kleine Erzeugungsanlagen parat.