Schlagwort: kwk
-

ACHTUNG! Meldefrist für KWK-Anlagenbetreiber im Erdgas-Preisbremse-Gesetz (01.03.2023)!
Unbedingt zu beachten: Meldung von Gasmengen bei KWK-Anlagen an Versorger bis 01.03.2023 notwendig, um Preisbremse zu erhalten! Mehr im Artikel.
-
Bundesrat gibt „grünes Licht“ für Anpassung der EEG-Umlage auf KWK-Eigenverbrauch
Ein weiterer Schritt, hin zu einer 40 % EIgenversorgungsumlage für größere KWK-Anlagen ist gemacht.
-
Wichtige Frist: Stromsteuerbefreiung muss bis zum 31.12.2019 gesondert beantragt werden
Bis zum 31.12.2019 haben alle Anlagenbetreiber von größeren EEG- und KWK-Anlagen eine Einzelerlaubnis zu beantragen. Die Formulare hierfür sind nun online.