Wie bereits berichtet, hatte der Bundestag die „Rück-Anpassung“ der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch aus hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung zwischen 1 und 10 MW beschlossen. Auf diesen Verbrauch soll ab dem Jahr 2019 rückwirkend eine Umlage von nur noch 40 % gelten (nicht wie bisher eine Umlage, die nach der Anzahl der Vollbenutzungsstunden der Anlage berechnet wird). Damit wird die KWK-Anlage wieder den EEG-Anlagen im Bereich der EG-Umlage gleichgestellt.
Der Bundesrat hat nunmehr in der Sitzung vom 20.09.2019 dem Vorgang zugestimmt (siehe hier, Vorgang 80b).
Damit ist mit einer Veröffentlichung der Änderung im Bundesgesetzblatt alsbald zu rechnen!
Michael Hill
Rechtsanwalt | Partner