Schlagwort: Frist
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EEG-Umlage: Achtung! Messkonzepte müssen bis 31.12.2020 umgesetzt sein!
Es drohen denjenigen finanzielle Einbußen, die nicht bis zum 31.12.2020 ein Messkonzept zur Abgrenzung Eigen- und Drittverbrauchter Strommengen umgesetzt hat
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„EEG-Reförmchen“: Die Mini-EEG Reform hat keine Auswirkungen auf Fristen für Eigenversorger (ausgenommen BesAR)
Das EEG-Reförmchen 2020 beinhaltet keine Anpassung von Meldefristen für Eigenversorger. Nur Frist bei Testierungen im Rahmen der besonderen Auslgleichsregelung sind betroffen.
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Die Zeit drängt: Stromsteuerbefreiung und Versorgeranzeige!
Jetzt schnell: Am 31.12.2019 endet die Frist zur Antragstellung wegen Stromsteuerbefreiung kleiner (Bestands-)Anlagen! Wichtig: An die Versorgeranzeige denken!