Kategorie: Steuerrecht
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Vereinfachungen bei der Meldung von Steuervergünstigungen nach EnSTansV bereits für das Jahr 2018!
Steuerentlastungen in der Energie- und Stromsteuer, welche das Volumen von 200.000 € nicht übersteigen, sind nicht mehr nach EnSTransV ans Hauptzollamt zu melden.
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Gastbeitrag: Mieterstrom doch keine unselbständige Nebenleistung im Sinne des UStG!!
Gastbeitrag zur Frage, ob Mieterstrom mit Umsatzsteuer zu belasten ist oder nicht.
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0,5%-Regelung für E-Dienstfahrzeuge beschlossen
Es ist beschlossen – in der 61. Sitzung des Bundestags ist das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ verabschiedet worden (BT-Drs. 559/18) und darin auch – aus dem Titel nicht unmittelbar ersichtlich – die Änderung der Firmenwagenbesteuerung und die 0,5%-Regelung…