Kategorie: Energierecht
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Gastbeitrag: Ausnahmeregelung für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
COVID19-Regelung: „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilferecht erhalten doch Steuerermäßigungen, wenn diese zwischen 01.01.2020 und 30.06.2021 in Schwierigkeiten geraten sind.,
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Änderung der Umsatzsteuer ergibt kein Informations- und Sonderkündigungsrecht in Strom- und Gaslieferverträgen!
Sonderkündigung von Strom- und Gaslieferverträgen wegen Umsatzsteueränderung und unveränderter Weitergabe nicht möglich!
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EEG-Umlage im Jahr 2021 und 2022 durch Haushaltsmittel „gedeckelt“
EEG-Umlage wird mit staatlichen Mitteln auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Ist das nur gut?