Kategorie: Allgemein
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ACHTUNG! Meldefrist für KWK-Anlagenbetreiber im Erdgas-Preisbremse-Gesetz (01.03.2023)!
Unbedingt zu beachten: Meldung von Gasmengen bei KWK-Anlagen an Versorger bis 01.03.2023 notwendig, um Preisbremse zu erhalten! Mehr im Artikel.
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Grundversorgungs- oder Ersatzversorgungsvertrag? Das gilt nach Beendigung des Energieliefervertrages durch den Haushaltskunden oder Lieferanten!
Sanft aufzufangen: Wenn ein Liefervertrag für Haushaltskunden regulär endet, sind diese in der Grundversorgung aufzunehmen. Das schreibt die Bundesnetzagentur entgegen von einigen Grundversorgern gelebter Praxis.
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Energiepreise: Zusätzliche Entlastung für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen – Frist droht!
Krankenhäuser und Rehazentren erhalten neben der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse Entlastungen vom Staat. Wie und was genau, erfahren Sie hier. Achtung Frist zum 02.02.2023 droht!