Gesetz zum Neustart der Energiewende


Um was geht es?

Bislang war der Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) noch hakelig. Das 2016 eingeführte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat insoweit den gewünschten Erfolg, die Digitalisierung der Energieversorgung voranzubringen, nicht erreicht. Das soll sich jetzt ändern. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung in der Energiewende (GNDEW) vorgelegt, der den Rollout intelligenter Messsysteme beschleunigen und vereinfachen soll:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/neustart-der-digitalisierung-der-energiewende.html

Was soll sich ändern?

Der Gesetzentwurf sieht einige Änderungen vor, die durchaus das Potenzial haben, den Rollout intelligenter Messsysteme zu vereinfachen und zu beschleunigen. Z. B. die Anpassung von Preisobergrenzen i. V. mit anteiliger Kostenübernahme der Netzbetreiber und Bürokratieabbau, z. B. bei der sog. „Markterklärung“ und Vereinfachung der Lieferketten.

Gibt es auch Kritik?Was könnte das BMWK verbessern?

Ja, wengleich die Vereinfachungen im Gesetzesentwurf aus meiner Sicht grundsätzlich zu begrüßen sind, gibt es durchaus noch Verbesserungsbedarf, z. B. beim Investitionsschutz für die bereits verbauten Messsysteme. Ausführlich dazu siehe die Stellungnahme des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e. V. (bne) vom 14. Dez. 2022:
https://www.bne-online.de/de/news/detail/bne-stellungnahme-gesetzentwurf-neustart-der-digitalisierung-der-energiewende/

Ein weiteres wichtiges Thema ist die schwierige und immer noch sehr aufwendige Zertifizierung der intelligenten Messsysteme. Der bne spricht diese Problematik in seiner o. a. Stellungnahme, an der wir bei Ensight insoweit auch mitgewirkt haben, ebenfalls an (s. S. 8 ff).

Derzeit verlangt das BSI die Prüfung der intelligenten Messysteme gem. der hoch sicheren EAL-Stufe 4+ der international anerkannten Regeln für IT-Sicherheitszertifizierungen, der „Common Criteria“. Der Aufwand und die Prüftiefe bei dieser Sicherheitsstufe sind allerdings sehr hoch, die Evaluierung erfordert hier u. A. auch die Inspektion des Source Codes, was tiefgehende Programmierkenntnisse des Evaluators voraussetzt und viel Aufwand mit sich bringt. Dadurch sind die Kosten für die Zertifizierung oft sogar höher als die technische Entwicklung des Devices selbst. Aus meiner Sicht wäre allerdings die niedrigere EAL-Stufe 2 nach den Common Criteria ausreichend für intelligente Messsysteme, insbesondere eine Prüftiefe bis auf Source Code Niveau erscheint angesichts der verarbeiteten Daten (die nicht zum Bereich der sensiblen Daten gem. Art. 9 DSVGO gehören), nicht als angemessen und trägt dem Zweck des Gesetze nicht Rechnung, die Digitalisierung im Strommarkt so schnell wie möglich voran zu treiben.

Gerold Hübner
Rechtsanwalt | Of Counsel

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