DRINGEND: Ab 17.11.2022 können Erdgas- und Wärmeversorger einen Antrag auf Vorauszahlung der Entlastungsbeträge einreichen


München, 16.11.2022:

Das Erdgas- Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) ist noch nicht verkündet, da können die Versorger bereits die zu Vorauszahlungen auf die im Dezember entfallenen Abschlags- und Vorauskasseleistungen beim Bund (KfW) beantragen. Voraussetzung dafür ist eine vorgeschaltete Plausibilitätsprüfung, die bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCooper (PWC) als vom BMWK beauftragtes Unternehmen einzureichen ist.

Betroffene Letztverbraucher brauchen hingegen keinen Antrag auf Ausfallen des Dezemberabschlags stellen.

Das BMWK stellt ab 17.11.2022 auf deren Seite: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Soforthilfe-Energiepreise/soforthilfe-energiepreise.html den Link zum Online-Portal her, in welchem die Anträge eingereicht werden können.

Der BDEW hat hierzu bereits ein hilfreiches FAQ-Dokument veröffentlicht, welches hier zu finden ist.

Auch auf der Site des BMWK ist heute schon eine Vorlage des Antrags zu finden, mit welchem man sich nun bereits vertraut machen kann.

Michael Hill
Partner

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