Das BAFA hat nunmehr kurzfristig ein Merkblatt zur Abgrenzung von Strommengen bei der Mengenmeldung im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung verfasst und veröffentlicht. Da dieses auch bei der Auslegung zur Abgrenzung von Eigenversorgungsmengen im Sinne der Eigenversorgungsregelungen Relevanz haben dürfte, verweisen wir hier gerne auf einen Beitrag unserer Kooperationskanzlei MWP, dort Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Karsten Ahrens, zu dem Merkblatt.
Denken Sie daran, dass zum 31.05. diesen Jahres die Meldung für Eigenversorgungsmengen mitsamt Drittbezug beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber erfolgen muss!
Michael Hill
Partner