Das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus“ (auch „NABEG II“ genannt) ist nun veröffentlicht und in weiten Teilen seit dem heutigen 17.05.2019 in Kraft.
Neben den wichtigen Änderungen beim Einspeisemanagement, nunmehr von konventionellen und erneuerbaren Anlegen im EnWG, ab 01. Oktober 2021, geregelt und weiterer relevanter Änderungen im Energierecht hat vor allem die Änderung des § 104 Abs. 11 EEG 2017 unmittelbare Auswirkung.
Wie bereits berichtet wird darin die Übergangsfrist zur Umsetzung eines funktionierenden Messkonzepts zur Abgrenzung von Eigen- und Drittverbrauch aus Erzeugungsanlagen, aber auch hinsichtlich der besonderen Ausgleichsregelung, auf den 31.12.2020 verlängert.
Damit müssen erst im Jahr 2021 die Messkonzepte umgesetzt und voll funktionsfähig sein, was unseres Erachtens damit ggf. die Möglichkeit gibt, bereits dann intelligente Messsysteme dabei einzusetzen.
Michael Hill
Partner