EU-Kommission genehmigt das KWKG 2016!


Am 24.10.2016 hat die EU-Kommission das KWKG 2016 nun offiziell genehmigt! Damit können bisher gestellte Anträge bei der BAFA für Anlagen mit Beginn des Dauerbetriebes in 2016 bearbeitet werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der EU-Kommission zum KWKG.

Gleichzeitig kündigt die Kommission an, die bisherigen Verbrauchergruppen B und C bzw. deren Ermäßigungen bei der KWK-Umlage in der Vergangenheit und Zukunft zu prüfen. Dabei betont die Kommission, dass die Prüfung keine Rückschlüsse auf das Ergebnis derselben zulasse, es sich mithin um ein Ergebnisoffenes Verfahren handelt.

Bereits am 19.10.2016 hat die Bundesregierung einen Kabinettsentwurf für Änderungen am bestehenden KWKG 2016 (sodann „KWKG 2017“) verabschiedet, der nun noch durch das parlamentarische Verfahren muss. Neben den von der Kommission geforderten Änderungen (Ausschreibung von Anlagen mit einer Größe zwischen 1-50MWel) sowie einer Anpassung der Wälzungsparagrafen findet sich dort auch eine Neugestaltung der §§ 61 EEG 2016.

Die dort angedachten neuen Regelungen bei der Inanspruchnahme der EEG-Umlageverringerung bei Eigenversorgung mit Strom beinhalten im WEsentlichen nur neue Regelungen zu Meldepflichten und eine ab 2018 geltende Regelung für die Modernisierung von Bestandsanlagen.

Ob die Gesetzesänderung nun wie vorgeschlagen erfolgen, bleibt abzuwarten, nachdem bereits einige Verbände die Änderungen kritisierten.

Michael Hill
Partner

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