Die EU-Kommission hat die Entscheidung zur EU-Genehmigung des neuen KWKG 2016 verschoben. Damit können weiter keine Zulassungsbescheide für Anlagen mit Beginn Dauerbetrieb ab 01.01.2016 durch die BAFA ausgestellt werden. Das Gesetz sieht in § 35 Abs. 12 KWKG 2016 vor, dass bis zur Genehmigung der Kommission keine Zulassungen erteilt werden dürfen (übrigens auch nicht für die Bestandsanlagenförderung).
Doch die Rückmeldung lässt noch viel mehr bangen: Die Kommission verlangt derzeit wohl sogar Änderung am bestehenden Gesetz!
So soll zum einen die Förderhöhe durch Ausschreibungen (ähnlich wie im geplanten EEG 2016) festgelegt werden und nicht mehr durch Gesetz. Zum anderen scheint die Kommission auch Nachbesserungsbedarf bei den Verbrauchergruppen B und C bzgl. der „KWK-Umlage“ zu sehen. Schließlich will die Kommission nochmals die Regelung zu den Anlagen im europäischen Ausland, die Wärme und Strom nach Deutschland importieren und dafür Förderungen erhalten, diskutieren.
Die Sinnhaftigkeit der Forderung eines Ausschreibungsmodells bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird derzeit bereits diskutiert, ob dies so kommt, daher offen.
Dennoch wird bereits gemutmaßt, dass ein Korrekturgesetz kommen und wesentliche Teile des bereits bestehenden KWKG 2016 geändert werden muss. Ob der deutsche Gesetzgeber die Chance in diesem Fall nutzt, um bestehende Unschärfen und Unklarheiten zu berichtigen (wir berichteten), bleibt zu hoffen.
Leidtragende sind weiterhin die Anlagenbetreiber. Diese können immer noch nicht sicher planen, ob sich deren Anlagen lohnen werden oder ob diese überhaupt wettbewerbsfähig mit anderen Wärmeerzeuger (so die „Renaissance der Ölheizung“) sind. Aufgrund des sog. „behilferechtlichen Durchführungsverbotes“ kann es sogar sein, dass Netzbetreiber zu Recht keine Abschläge für bereits in diesem Jahr in Dauerbetrieb gegangene Anlagen zahlen, da eine Zulassung aufgrund des Änderungsbedarfes der Kommission weiter in den Sternen steht.
Sobald sich hier wieder „etwas tut“, werden wir Sie informieren.
Michael Hill
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Hallo,
gibt es mittlerweile einen neuen Sachstand zu dem KWKG 2016 ? Hat die EU kommision dazu schon getagt und / oder sind die zu einem Ergebnis gekommen ?
Viele Grüße
Stephan B.
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Hallo Herr Bieske,
nach den aktuellen Meldungen aus dem BMWi heißt es hier leider immer noch „still ruht der See“. Auch das BAFA hat noch keine abweichende Verlautbarung veröffentlicht (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/aktuelles/index.html). Das heißt, dass vor der parlamentarischen Sommerpause hier nichts mehr geschehen wird…
Ein Gespräch zwischen Herrn Bundeswirtschaftsminister Gabriel und der EU-Wettbewerbskommissarin Vestager im Mai ist offensichtlich ohne Ergebnisse geblieben.
Michael Hill
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Sehr geehrte Blog-Leser,
es verdichten sich die Zeichen, dass das KWKG 2016 in den nächsten Wochen genehmigt wird. Gemutmaßt wird aber auch, dass Anlagen mit einer Größe ab 1 MW elektrischer Leistung die Förderhöhe ausschreiben müsste.
Ab wann die Ausschreibungspflicht (eventuell sogar rückwirkend) gelten soll, ist noch nicht klar. Sobald es hier Neuigkeiten gibt, werden wir natürlich veröffentlichen!
Michael Hill
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Hallo,
wie sieht denn so eine Ausschreibung aus bzw. nach welchem Verfahren wird sowas abgewickelt und entschieden ?
Viele Grüße
Stephan B.
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Hallo,
wie sie gesehen haben, gibt es leider noch nichts konkretes. Das Verfahren soll noch in einer neuen Verordnung und in einem neuen „Anpassungsgesetz“ in Form gegossen werden. Es ist aber zu erwarten, dass das Verfahren des EEG in vielen Teilen übertragen wird…
Beste Grüße
Michael Hill
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