Die EU-Kommission versagt weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung des neuen KWKG 2016.
Wie bereits berichtet, hat die EU-Kommission noch Bedenken beim neuen KWKG, vor allem bei der Bestimmung der Förderhöhe. Bei einem Gespräch der EU-Vertreter mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums am 21.04.2016 wurde klar, dass vor allem die wettbewerbliche Bestimmung des KWK-Zuschlages ein wesentliches Thema sei, auf welches die Kommission weiter bestünde.
Es ist daher immer noch fraglich, ob und vor allem wie das neue KWKG 2016 vollständig in Kraft gesetzt werden. Das „wann“ ist zumindest inoffiziell für das Ende des Mai 2016 vorgesehen. Es läuft hier wohl auf ein Spitzengespräch zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel und die Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager Ende Mai hinaus.
Immer wahrscheinlicher wird sodann, dass ein Änderungsgesetz wesentliche Punkte des aktuellen KWKG 2016 ändern wird.
Hintergrund:
Das KWKG 2016 gilt in einigen Teilen bereits. So ist der Umlagemechanismus bereits vollständig in Kraft gesetzt. Anlagen aber, die seit dem 01.01.2016 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, können derzeit keine Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, hier) beantragen, bzw. erhalten für deren Anträge keinen Zulassungsbescheid, bis die EU-Kommission das Gesetz genehmigt hat. Die Genehmigung ist aufgrund europäischer Vorgaben zum Beihilferecht notwendig.
Inzwischen hat die BAFA auch ausgeführt, dass auch die Zulassungen für Anlagen nicht ausgestellt wird, die zwar im Jahr 2016 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, sich aber auf die Übergangsregelung berufen und das „alte“ KWKG 2012 anwenden wollen.
Einschätzung
Es bleibt zu hoffen, dass diese Hängepartie bei der Kommission nun bald beendet wird und diejenigen Anlagenbetreiber eine Kalkulationsbasis erhalten, auf welcher sie sicher planen können… Sollte es aber zu Ausschreiben kommen, muss gefragt werden, ab wann diese gelten. Eine Rückwirkung für eventuell bereits in diesem Jahr in Betrieb genommene Anlagen wäre fatal.
Sollte ein Änderungsgesetz kommen, möge die Politik die vielen neuen Rechtsfragen, vor allem bzgl. der Übergangsvorschrift (wir berichteten) angehen… Bestandsanlagen stehen ansonsten ebenso vor unüberwindbaren Herausforderungen.
Michael Hill
Partner