Die Bundesnetzgentur (BNetzA) hat am 6. März 2015 mitgeteilt, das das Registrierungsverfahren für Marktteilnehmer im Strom- und Gasgroßhandel nach „REMIT“ (= „Regulation of the European Parliament and of the Council on wholesale energy market integrity and transparancy“ damit EU-Verordnung über die Integrität und die Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts) nun gestartet sei.
Hiernach müssen sich Marktteilnehmer, die Transaktionen an organisierten Marktplätzen durchführen, bis zum 07. Oktober 2015 bei der BNetzA registrieren lassen. Wer Transaktionen außerhalb dieser organisierten Marktplätze abschließt, muss sich hingegen erst bis 7. April 2016 registrieren. Lesen Sie auch die Mitteilung der BNetzA.
Die Bundesnetzagentur hat zudem ein „Merkblatt für Adressaten von Registrierungs- und Datenmeldepflichten gemäß REMIT“ erlassen, das auch erklärt, wer konkret sich nun bei der durch die BNetzA eingerchteten Registrierungsstelle anzumelden hat.
Michael Hill
Partner