Aufgrund der neuesten Veröffentlichungen der Marktgebietsverantwortlichen sowie einer Umstellung der Gasbilanzierungsvorschriften (Gabi Gas 2.0) wird es Veränderungen bei der Abrechnung von Regel- und Ausgleichsenergieumlagen im Gasbereich geben.
Zum einen hat die Net Connect Germany (NCG) veröffentlicht, dass in deren Marktgebiet ab April 2015 wieder eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage eingeführt wird. Diese Umlage wird sodann 0,4 Euro/MWh betragen. Im Marktgebiet Gaspool wird hingegen ab April keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage mehr erhoben. Die Hintergründe der jeweiligen Entscheidungen wurden auf den Internetseiten der Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht (siehe www.net-connect-germany.de und www.gaspool.de).
Des Weiteren wurde mit dem Beschluss der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 19.12.2014 (Verfahren BK7-14-020) in Sachen Bilanzierung Gas (Umsetzung des Netzkodexes Gasbilanzierung „GaBi Gas 2.0“) entschieden, dass nunmehr eine geänderte Regel- und Ausgleichsenergieumlage ab Oktober 2015 abgerechnet wird.
Unabhängig von der Bilanzierungsart der Abnahmestelle als Registrierenden Lastgangmessung mit Tagesband („RLMmT“) oder Registrierende Lastgangmessung ohne Tagesband („RLMoT“) wird nunmehr immer eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage fällig. Das bedeutet, dass eine Beschaffungsoptimierung zu Gunsten der Genauigkeit der Stundengenauen Beschaffung und damit eines Wegfalls dieser Umlage nicht mehr honoriert wird. Abnahmestellen im System RLMoT werden zudem weiterhin mit einer Strukturierungsumlage zusätzlich belastet werden, was schließlich den Anreiz zur stündlichen Bilanzierung schwinden lässt. Ab 2016 soll aber dafür ein neues Anreizsystem eingeführt werden.
Für Kunden im Standardlastprofil (SLP) wird zudem eine neue Bilanzierungsumlage geschaffen.
Folgen der Entscheidungen:
Diese Umlagen werden die Preise der Gaskunden zukünftig gesondert belasten. Für Gaslieferanten besteht nun die Frage, ob derartige Änderungen von Abwicklungsfestlegungen der Bundesnetzagentur durch die jeweiligen Gesetzesänderungsklauseln abgedeckt sind.
Michael Hill
Partner