Energierecht: BGH urteilt zur Möglichkeit der Sperrung bei Nichtzahlung nach Preiswiderspruch


Der BGH hat am 11.12.2013 entschieden (Urteil des BGH vom 11.12.2013 AZ:  VIII ZR 41/13), dass ein Kunde aufgrund eines Preiswiderspruchs (also aufgrund eines Widerspruchs gegen eine Preiserhöhung) nicht alle Zahlungen zurückhalten darf. Sollte dieser dennoch alle Zahlungen einbehalten, darf der Versorger sogar die Versorgung unterbrechen (sperren), wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Der Sachverhalt beschreibt einen Kunden, der gegen mehrere Preisanpassungen des Versorgers widersprochen hat und die Höhe der Anpassung sowie deren Berechtigung in Frage stellte. Daraufhin zahlte der Kunde den gesamten geschuldeten Betrag für die Stromlieferung nicht (1.311,98 €). Dieser Betrag setzte sich aber aus dem ursprünglich vereinbarten Preis (insgesamt 1.005,48 €) und den den Preiserhöhungsanteilen zusammen.

Nun hat der BGH geurteilt, dass der Kunde kein Recht hat, dem Ursprungspreis zu widersprechen, da er sich auf diesen eingelassen hat und dieser nicht mehr gerichtlich kontrolliert werden kann. Zudem hätte der Versorger ein Recht, den Stromanschluss zu sperren, da der Kunde nur den erhöhten Preisanteil hätte einbehalten dürfen.

Michael Hill
Partner

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