Die Diskussion um das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) reißt nicht ab. Vor allem die steigenden Kosen führen zu immer mehr Widerstand. Nun ist die EU Kommission scheinbar der Ansicht, das EEG sei Beihilferechtswidrig.
Nach Berichten des Handelsblatts wurde zwar immer schon die Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage oder die Reduktion der Höhe derselben als kritisch gesehen, nunmehr soll das gesamte EEG unter Beihilferechtlichen Gründen geprüft werden.
Argument ist, dass das deutsche EEG sich so stark geändert habe, dass es an sich lediglich Subventionstatbestände regelt.
Ein Beihilfeprüfungsverfahren ist bisher nur auf Basis der Vergünstigungen für Industrieunternehmen geplant.Beginn wird hier Februar 2013 sein.
Aufgabe des europäischen Beihilferechtes ist es, zu verhindern, dass eine Besserstellung nationaler Wettbewerber vor europäischen MItbewerbern z.B. durch nationale Subventionen geschieht. Aus diesem Grund müssen entsprechende Subventionen immer zuvor der Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.
Hier der Link zum Handelsblatt-Artikel:
Rechtsanwalt & Mediator (DAA) Michael Hill