Ein Textilunternehmer aus Bayern macht Ernst und versucht die EEG-Umlage bis vors Verfassungsgericht zu bekommen. Am 6. November hat er hierfür die erste Klage vor dem Landgericht Bochum verloren:
http://www.br.de/franken/inhalt/aktuelles-aus-franken/drechsel-selb-klage-100.html
Ziel ist es, die EEG-Umlage bis vor das Verfassungsgericht zu bekommen in der Hoffnung das Gericht würde die Umlage, ähnlich wie den Kohlepfennig, als verfassungswidrig einstufen.
Sollte es so kommen, sind weitere „Förderaufschläge“ wie z.B. der KWK-Aufschlag, der Aufschlag aufgrund § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshoreanbindungsumlage oder der Aufschlag für abschaltbare Lasten ebenso kritisch zu sehen.
Zur EEG-Umlage hier noch ein Audiocast des bayrischen Rundfunk:
Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Michael Hill