Schlagwort: Energiesteuer
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Gastbeitrag: Ausnahmeregelung für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
COVID19-Regelung: „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach EU-Beihilferecht erhalten doch Steuerermäßigungen, wenn diese zwischen 01.01.2020 und 30.06.2021 in Schwierigkeiten geraten sind.,
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Vereinfachungen bei der Meldung von Steuervergünstigungen nach EnSTansV bereits für das Jahr 2018!
Steuerentlastungen in der Energie- und Stromsteuer, welche das Volumen von 200.000 € nicht übersteigen, sind nicht mehr nach EnSTransV ans Hauptzollamt zu melden.
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Neue Energie- und Stromsteuer Durchführunsgverordnung in Kraft
Seit dem 18.05.2016 ist die neue Energiesteuer-Durchfürhunsgverordnung (EnergieStV) sowie die neue Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) in Kraft. Entgegen der geplanten Fassung (wir berichteten) gab es nun doch einige Änderungen zu Gunsten der Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen.