Kategorie: Steuerrecht
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Stromsteuer bei kleinen Anlagen: Formulare wurden geändert!!
Wichtig: Neue Formulare des Zolls online! Sind sofort zu verwenden bei Versorgererlaubnissen und -Anzeigen.
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Neue Entwicklungen bei der Privatnutzung von Firmen-E-Fahrzeugen- ggfs. nur noch 0,25%!
Seit 2019 ist die Privatnutzung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride (unter gewissen Voraussetzungen) auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduziert. Jetzt sind weitere Änderungen beschlossen worden. Für reine Elektrofahrzeuge kann der Satz sogar auf 0,25% sinken. Der Beitrag soll einen kurzen Überblick über die gerade beschlossenen Änderungen geben.
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Die Zeit drängt: Stromsteuerbefreiung und Versorgeranzeige!
Jetzt schnell: Am 31.12.2019 endet die Frist zur Antragstellung wegen Stromsteuerbefreiung kleiner (Bestands-)Anlagen! Wichtig: An die Versorgeranzeige denken!