Autor: Jan Bunnemann, Rechtsanwalt, Partner
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Neue Entwicklungen bei der Privatnutzung von Firmen-E-Fahrzeugen- ggfs. nur noch 0,25%!
Seit 2019 ist die Privatnutzung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride (unter gewissen Voraussetzungen) auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduziert. Jetzt sind weitere Änderungen beschlossen worden. Für reine Elektrofahrzeuge kann der Satz sogar auf 0,25% sinken. Der Beitrag soll einen kurzen Überblick über die gerade beschlossenen Änderungen geben.
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Aktuelles zur Dienstwagenbesteuerung von E-Mobilen
Die auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduzierte Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride (unter gewissen Voraussetzungen) stellt ein Fördermittel der E-Mobilität dar. Die Regierung beabsichtigt, die Förderung zu verlängern und hat zudem im Klimapaket weitere Ideen kommuniziert. Der Beitrag soll einen kurzen Überblick über die geplanten und zu erwartenden Änderungen geben.
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Ganz unjuristisch – Gedanken zur Frage Batterie vs. Brennstoffzelle in der E-Mobilität
Die E-Mobilität kommt. Das „Ob“ scheint geklärt, die Frage ist nur noch „wie“ und „wann“. Beim „wie“ scheidet eine weitere Frage die Geister – welche Technologie wird sich durchsetzen: Batterie oder Brennstoffzelle? Diese Frage wird uns insbesondere bei Seminaren zur Elektromobilität oft gestellt. Sicher wissen kann das keiner. Auch die…