Gastbeitrag: Besonderen Ausgleichsregelung auch in 2022


München, 04.02.2022: Unsere Kooperationskanzlei MPW weist darauf hin, dass auch im Jahr 2022 eine Beantragung der sog. „Besonderen Ausgleichsregelung“ (BESAR) Sinn macht, auch wenn die EEG-Umlage abgeschafft werden sollte. Hier der Artikel:

Aktuell wird in der Politik viel über die „Abschaffung“ der EEG-Umlage diskutiert. Damit verbunden ist für viele Unternehmen die Frage, ob in diesem Jahr dennoch eine Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung im EEG erfolgen kann und muss. Das BAFA hat hierzu nun auf seiner Internetseite Stellung genommen. 

Vor dem Hintergrund, dass die Begrenzungswirkung des BESAR-Bescheides sich  nicht nur auf die EEG-Umlage sondern auch auf die KWKG- und Offshore-Netzumlage bezieht, müssen die betroffenen Unternehmen eine betriebswirtschaftliche Entscheidung treffen, ob auch in 2022 eine Beantragung für die Begrenzung in 2023 vorgenommen werden soll. Das BAFA wird die Möglichkeit zur Antragstellung in gewohnter Weise bieten. Ausgehend von den diesjährigen Umlagesätzen zur KWKG- und Offshore-Netzumlage bedeutet die Begrenzung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung für Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 8,5 GWh bereits eine Begünstigung von ca. 50.000 EUR. 

Gern beraten wir Sie individuell und stimmen mit Ihnen gemeinsam ab, ob eine Antragstellung für Ihr Unternehmen lohnend ist. Sprechen Sie uns gern an.

MPW-Legal.

Gerne stellen wir Ihnen auch den Kontakt her und freuen uns, Ihnen damit ggf. Planungssicherheit geben zu können.

Michael Hill
Partner

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