Liefereinstellung und Kündigung – ein Geschäftsmodell?


München, 15.12.2021 Kein Geschenk ist die Ankündigung eines Energieversorgers, zum Jahresende die Belieferung mit Erdgas und Strom einzustellen und bestehende Lieferverträge zu kündigen. Neben den zum Teil gravierenden wirtschaftlichen Folgen, die auf die Kunden aufgrund der Preisentwicklung an den Energiemärkten zukommt, stellt sich für Verbraucher außerhalb der Grundversorgung darüber hinaus die Frage, wie eine Energieversorgung ab dem 01.01.2022 überhaupt erreicht werden kann. 

Die Beispiele und Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen jedoch vermuten, dass die Liefereinstellung und Kündigung von den Unternehmen auch dazu genutzt werden könnten, die bereits für 2022 beschafften Energiemengen zu besseren Konditionen am Energiemarkt zu vermarkten. Die hierbei zu erwartenden Gewinne scheinen für diese Lieferanten zu rechtfertigen, dass Kunden aufgrund ihres vertragswidrigen Verhaltens zum Teil in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. 

Aufgrund der regelmäßigen Unwirksamkeit der Kündigung und Liefereinstellung und der daraus resultierenden Verletzung der Pflichten aus den Lieferverträgen raten wir dazu, den Schaden aufgrund höheren Beschaffungskosten in jedem Fall gegenüber den Lieferanten geltend zu machen. Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte

Michael Hill
Partner

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s