KfW-Förderung von Wallboxen ab heute (24. November 2020)!


Die KfW startet ab 24. November 2020 erstmals ein Förderprogramm für privat genutzte Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Förderung beträgt EUR 900 pauschal je Ladepunkt als Zuschuss zu den Gesamtkosten für Kaufpreis, Installation und ggfs. Energiemanagementsystem. In Verbindung mit dem baldigen Anspruch auf Ladelösungen in WEGs kann dies die Errichtung von Ladelösungen deutlich attraktiver machen.

Das neue Programm KfW 440 sieht den pauschalen Zuschuss von EUR 900 je Ladepunkt für privat genutzte Stellplätze in Wohngebäuden in Deutschöand vor. Nicht als förderfähige Gebäude zählen Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser. Adressaten sind Eigentümer, Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, Mieter und Vermieter. Nicht gefördert werden im Programm 440 öffentlich zugängliche Ladepunkte.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Förderung muss – wie üblich – vor Vorhabenbeginn beantragt werden.
  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 EUR je zu fördernder Ladepunkt betragen. Sollten die Kosten darunter liegen, entfällt die Förderung für diesen Ladepunkt ganz. Es dürfte aber im Regelfall zusammen mit den Installationskosten kein Problem sein, die 900 EUR zu erreichen. Eigenleistungen sind nicht anrechenbar.
  • Die Wallbox muss an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet und soll „ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.“ Unseres Erachtens kann dies nicht bedeuten, dass später an dem Ladepunkt kein Dritter (etwa ein Besucher) oder auch ein nicht dem EmoG unterfallendes Fahrzeug (etwa ein Werkstattersatzhybrid) laden darf. Ausreichend sollte sein, wenn der Hauptnutzer typischerweise sein EmoG-Fahrzeug laden wird.
  • Die Wallbox hat eine Ladeleistung von genau 11 Kilowatt (kW) aufzuweisen. Ausreichend ist die 11kW-Leistung der Wallbox, ob das Fahrzeug dann auch die 11kW Leistung aufnehmen kann, ist nicht entscheidend.
  • Die Wallbox muss gewisse technische Anforderungen erfüllen (siehe Teil 3 des Merkblatts). Hervorzuheben ist die technische Steuerbarkeit. Die Ladestation muss in die Lage versetzt werden können (gegebenenfalls über ein Software-Update) auf Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- und Energiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte von berechtigten Stellen zu reagieren. Allerdings muss die Steuerung der Ladestation nur auf Anforderung des Netzbetreibers zugelassen werden. Ob es in der Praxis in vielen Fällen zu einer solchen Aufforderung kommt, bleibt abzuwarten.
  • Die KfW hat eine Positivliste förderfähiger Wallboxen erstellt. Zwingend ist es nicht, aber es empfiehlt sich daher, eine Wallbox von der Liste auszuwählen.

Fazit: Dass die Elektromobilität kommt, ist wohl kaum mehr zu bestreiten. Es macht daher auch für Private Sinn, sich mit einer Lademöglichkeit zukunftssicher aufzustellen. Die neue Förderung für private Wallboxen wird den Umstieg noch weiter erleichtern.

Abzuwarten bleibt der Effekt der Förderung insbesondere in Verbindung mit dem neuen Anspruch eines WEG–Eigentümers oder Mieters ab 1. Dezember 2020. Durch die Änderung im WEG- und Mietrecht wird Elektromobilität auch für diejenigen praktikabel, die als Voraussetzung für einen Umstieg eine eigene Lademöglichkeit benötigen.

3 Gedanken zu „KfW-Förderung von Wallboxen ab heute (24. November 2020)!

  1. Andreas Take

    Hallo, interessante Seite!
    Bei den Voraussetzungen schreiben Sie:
    „Zwingend ist es nicht, aber es empfiehlt sich daher, eine Wallbox von der Liste auszuwählen.“

    Ich würde gern andere, bzw. ähnliche Wallboxen für 4 Objekte wählen, allein aus preislichen Gründen, weil die Montage doch teilweise recht aufwändig ist.
    Ich habe schon positive Bescheide der Kfw und bin bei der Wahl der Boxen unsicher.
    Ich tendiere zu einer Wallbox Home Eco 11 kw von Heidelberg .
    Ob das bei der KfW akzeptiert wird?

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    Antwort
    1. Jan Bunnemann, Rechtsanwalt, Partner Autor

      Hallo,

      am besten klären Sie das direkt mit der KfW ab. Anbei ein Auszug aus dem Merkblatt mit Telefonnummer: „Sofern Sie eine Förderung für eine Ladestation beantragen möchten, die nicht auf der Liste enthalten ist, aber alle aufgeführten Anforderungen erfüllt, kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung das KfW-Infocenter (kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9005).“
      Wir drücken die Daumen!

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      Antwort

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