Gastbeitrag: Millionenbußgeld im Datenschutzrecht verhängt!


Unser Kooperationspartner, das Institut für Datenschutzrecht GmbH, hier wieder konkret, Herr Rechtsanwalt Sascha Weller, führt heute zu einem Millionenbußgeld aus, welches in Berlin gegen eine Immobiliengesellschaft verhängt wurde. Derartige Risiken sind aber auch in der Energiewirtschaft denkbar:

„Möglicherweise haben Sie bereits aus den Medien erfahren, dass die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit am 30. Oktober 2019 ein Bußgeld in Höhe von rund EUR 14,5 Mio. wegen Verstößen gegen die DSGVO gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE erlassen hat. Dieses Bußgeld übertrifft den bisherigen deutschen Höchstwert von rund EUR 200.000 gegen Delivery Hero Germany bei weitem und gehört zu den höchsten bisher in Europa wegen Datenschutzverstößen verhängten Bußgeldern.

Hintergrund

Von der Berliner Datenschutzbeauftragten wurde festgestellt, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert hat, bei dem nicht mehr erforderliche Daten nicht gelöscht wurden. Gemäß Art. 5 DSGVO dürfen Unternehmen personenbezogene Daten nur so lange speichern und verarbeiten, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind. Zudem müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, laut Art. 25 DSGVO durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen dafür sorgen, dass Datenschutzgrundsätze wirksam umgesetzt werden. Dies war bei der Deutsche Wohnen SE nicht gewährleistet.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die befürchteten Millionenbußgelder sind nun auch in Deutschland angekommen. Nach der Verhängung des Rekordbußgeldes gegen die Deutsche Wohnen SE drängt sich die Frage auf, ob noch weitere Unternehmen in ähnlicher Weise von den Datenschutzbehörden ins Visier genommen werden. Diese Frage ist ganz klar zu bejahen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden erst vor wenigen Wochen ein neues Modell zur Berechnung von Bußgeldern veröffentlicht haben.

Die Entscheidung der Berliner Datenschutzbeauftragten zeigt auch, dass es nicht erst zu Datenpannen oder Datenmissbrauch kommen muss, um ein schmerzhaftes Bußgeld zu verhängen. Unternehmen sollten das Bußgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen SE zum Anlass nehmen, den eigenen Status hinsichtlich der Umsetzung der DSGVO zu hinterfragen, zu überprüfen und weiter zu optimieren. Das Bußgeld zeigt eindeutig, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder mittlerweile auch von den hohen Bußgeldmöglichkeiten der DSGVO Gebrauch machen und – wie bereits vergangenes Jahr angekündigt – im Bereich von aktiven Prüfungen des Datenschutzes in Unternehmen immer aktiver werden.

Sascha Weller
IDR Weller – Institut für Datenschutzrecht

Michael Hill
Rechtsanwalt | Partner

Ein Gedanke zu „Gastbeitrag: Millionenbußgeld im Datenschutzrecht verhängt!

  1. Pingback: Gastbeitrag: Nochmal Datenschutzrecht und Cookies! | Blog der Kanzlei Fey Hill Bunnemann

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