Frohes neues Jahr 2019 – Rück- und Ausblick der Kanzlei


Viele von Ihnen werden sich schon „vollkommen“ im neuen Jahr 2019 eingefunden haben. Die ersten Mailberge nach dem Urlaub sind bezwungen und die nächsten Herausforderungen können kommen!

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen noch einen Rückblick auf das Jahr 2018 und einen Ausblick auf das Jahr 2019 zu bieten:

  1. Rückblick

Das Jahr 2018 war wieder ein spannendes und auch rechtlich herausforderndes Jahr. Geprägt von Entscheidungen der EU über die Entwicklung des „Energiesammelgesetzes“, hat die Kanzlei – unserer Ansicht nach – durchweg erfolgreich die Mandanten beraten und vertreten!

Wie es bei uns gute Tradition geworden ist, verzichteten wir auch im Jahr 2018 auf den postalischen Versand von Weihnachtskarten, um nicht weiter zur Umweltbelastung (durch Produktion, Transport, Versand, etc.) beizutragen. Auch von Geschenken an unsere Mandanten sahen wir weiterhin unter anderem aus Compliance-Gründen ab. Die Kanzlei hat daher neben den damit verbundenen Ersparnissen einen nennenswerten Betrag an folgende Einrichtungen gespendet:

  • Glühwürmchen e.V.: Der Verein will krebs-,schwerst- und chronisch erkrankten Kindern, sowie deren Familien durch die schwere Zeit nach der Diagnose helfen. Unterstützt werden sollen die Patienten, aber auch die Angehörigen durch eine Klinikseelsorge oder auch einen psychosozialen Dienst. Wichtig ist dem Verein den Kindern in ihrem Erkrankungszeitraum einen Halt zu geben, auch wenn es hierbei manchmal nur darum geht jemandem Gehör zu schenken. Mithilfe der Spenden kann der Verein finanzielle Abhilfe für Bedürftige schaffen, sowie Veranstaltungen für die Kinder und Angehörigen in den Krankenhäusern unterstützen. Der Verein wurde durch die Familie eines guten Freundes von Herrn Hill gegründet, weshalb wir wissen, dass das Geld auch ankommt! Mehr Informationen hier: https://gluehwuermchen-ev.de .
  • Morgentau-e.V.: Dieser gemeinnützige Verein arbeitet eng mit der Kinderchirurgie des Klinikum Ingolstadt zusammen. Mithilfe von Spendengeldern, soll die bestmögliche Versorgung für die Kinder gewährleistet werden, bei welchen die Eltern die Mittel für eine voll umfänglichen Versorgung häufig nicht aufbringen können. Des Weiteren bemüht sich der Verein um die Schaffung einer schönen Atmosphäre auf der Kinderstation des Klinikum und bietet unter anderem Überraschungsbesuche für die Kindern von bspw. Sportlern oder Zauberern zur Aufmunterung in schweren Zeiten. Mehr Informationen hier: https://www.morgentau-kinder-ev.de (jeweils „Spendenpate“: Michael Hill)
  • Hilfe für Kinder in Südafrika (Herr Bunnemann hat die Situation in seinem Urlaub mitbekommen und sich daher für eine Spende dorthin entschlossen): Die Organisation „Little Lambs“ aus Südafrika hilft Kindern in der Region Hout Bay südlich von Kapstadt. Mithilfe des eigenständig geführten Kindergartens und einer Tagesstätte werden diese Kinder nun mit allem nötigen versorgt. Künftig sollen die Kinder auch im Hortalter durch die Einrichtung einer Hortstätte in unter dem Projektnamen „iKhaya le Themba“ weiterhin unterstützt werden. Mehr Informationen dazu sind im Internet unter : http://www.littlelambs-kapstadt.com/ zu finden („Spendenpate“: Dr. Jan Bunnemann)
  • Deutsche Welthungerhilfe e.V.: Ostafrika ist vom Ausbleiben mehrerer Regenzeiten immens betroffen. Es herrscht eine beispiellose Dürre in den Ländern Kenia, Somalia, Sudan und Äthopien. Weiterhin werden dort Hilfsgüter, aber auch Mittel zur Selbsthilfe benötigt. Mehr Informationen hier: http://www.welthungerhilfe.de/home.html („Spendenpate“: Dietrich Max Fey)

 

   2. Ausblick

Die Kanzlei hat sich personell verstärkt. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte Mitteilung!

Energierechtlich und auch im Bereich der Elektromobilität hält das neue Jahr einiges parat:

  • Das Energiesammelgesetz wurde am 14.12.2018 vom Bundesrat beschlossen und am 20.12. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz gilt auch teilweise rückwirkend (für die Bereiche Eigenversorgung, EEG, KWKG und § 19 StromNEV).
  • Das Stromsteuergesetz sah im letzten Entwurf wesentliche Änderungen für die dezentralen Eigenversorgungskonzepte vor (Stichwort: Steuerbefreiung nur auf Antrag).
  • In der StromNEV sollen Änderungen bei den singulären Betriebsmitteln vorgenommen werden (Verordnungsstatus ist derzeit nicht bekannt).
  • Es sollen nun die ersten drei Smart Meter Gateways zertifiziert werden (ein System wurde bereits zertifiziert).
  • In der Elektromobilität wird das Angebot deutlich bunter – Audi e-tron, Mercedes EQC, Kia Niro, Hyundai Kona, Tesla Model 3, Sion, E-Go etc. bringen die E-Mobilität größeren Kundenschichten näher und beleben das Angebot
  • Spannend bleibt es auch bei  (rechtlichen) Fragen der Ladeinfrastruktur: etwa sollen erste geeichte DC-Ladestationen verfügbar werden und die Zulässigkeit der Abrechnung mit Session Fees bleibt umstritten
  • etc., etc.

Wir unterstützen Sie natürlich bei der Umsetzung der Änderungen und beim Bewältigen der Herausforderungen!

Wollen Sie ein persönliches Treffen auf der E-World 2019 in Essen vereinbaren? Dann melden Sie sich, denn Herr Dr. Bunnemann und Herr Hill werden hier alle drei Messetage vor Ort sein und stehen gerne zur Verfügung!

Sollten Sie an einem Treffen interessiert sein, wenden Sie sich bitte an Herrn Hauptmann, erreichbar unter hauptmann@fey-hill-partner.de. Herr Hauptmann wird dieses Jahr die Koordination der E-World Termine bei uns vornehmen.

Dietrich Max Fey        Michael Hill        Dr. Jan Bunnemann
Partner der Kanzlei Fey Hill Bunnemann

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