Update zur 0,5%-Regelung


Der Finanzausschuss hat am 7.11.2018 Änderungen zur geplanten Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung für E-Mobile beschlossen. Dies geht aus einer Pressemeldung des Deutschen Bundestags hervor (https://www.bundestag.de/presse/hib/-/577540).

Es bleibt leider bei der angreifbaren zeitlichen Beschränkung für ab dem 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafften Fahrzeugen. Achtung: Für das Datum der Anschaffung ist ggfs. der Abschluss des Kaufvertrags und nicht das Datum der Zulassung relevant. Daher sollten Interessierte, die die geringere Privatnutzung ausnutzen wollen, mit dem Abschluss eines Kaufvertrags noch abwarten.

Aufgegriffen wurde aber der Punkt, dass die bisherige Regelung zu einem Steuervorteil bei jedem Plug-In-Hybriden unabhängig von dessen elektrischer Reichweite und den Emissionen geführt hätte. Daher sollen nun nur noch extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (…)  in die Neuregelung einbezogen (werden), wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.“ (Quelle: Pressemitteilung vom 7.11.2018). 

Wie die elektrische Reichweite ermittelt wird, ist noch offen; ebenso der dann geltende Grenzwert. Zu erwarten ist eine Ermittlung nach WLTP.  Es bleibt zu hoffen, dass der Grenzwert nicht allzu hoch ausfällt, da Hybride nach meiner Überzeugung keine sinnvolle Maßnahme zum Klimaschutz darstellen.

Komplett steuerfrei soll dagegen die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads werden. Das würde auch für E-Mobile im PKW Bereich Sinn machen, aber offensichtlich reicht der Mut des Gesetzgebers nicht so weit.

Details dürften nach Veröffentlichung der Beschlussdokumentation bekannt werden und es bleibt abzuwarten, welche finale Fassung dann in das Gesetz Einzug hält. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

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