Energierecht: EEG 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht


Das EEG 2014 ist im heutigen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das bedeutet nun auch, dass dem Inkrafttreten zum 01.08.2014 nichts mehr im Weg steht.

Zuvor hatte die EU-Kommission am 23.07.2014 (also gestern) die beihilferechtliche Genehmigung beschlossen. Eine Entscheidung im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 und die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 erfolgt nach der Sommerpause.

Wesentliche Änderungen im EEG sind…

…die Einführung von Ausbaupfaden und atmenden Deckeln für jede Erzeugungsart die eine EEG-Förderung erhält.

…die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen größer 500 kW Leistung mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2014 bis 31.12.2015 und sodann für Anlagen ab 100 kW Leistung mit Inbetriebnahme ab 01.01.2016.

…die drastische Kürzung von EEG-Förderung von Biogasanlagen, die nach dem neuen Inbetriebnahmebegriff ab dem 01.08.2014 in den Betrieb gehen (Inbetriebnahme nach EEG 2014 ist die erstmalige technische Inbetriebnahme unter ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien)!

…die Einschränkung (für EE und hocheffiziente KWK-Anlagen) bzw. den Wegfall (für alle sonstigenAnlagen) des Eigenstromprivilegs, soweit diese Anlagen nach dem 01.08.2014 als Eigenstromanlagen in Betrieb genommen werden.

…die Änderung der besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbe.

…der Einstieg ins Ausschreibungsverfahren (zunächst Freiflächen PV-Anlagen, sobald die entsprechende Verordnung erlassen wurde)

…die Einführung eines verpflichtenden Anlagenregisters für jede Erzeugungsanlage im EEG (bisher nur PV).

…und eine völlig neue Nummerierung der Paragrafen!

Sollten Sie Fragen zum neuen EEG haben, stehen wir Ihnen gerne hierfür zur Verfügung!

Michael Hill
Partner

4 Antworten zu „Energierecht: EEG 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht“

  1. […] die Gesetzgebung beendet und ein wirklich neues EEG auf die Beine gestellt (Eckpunkte finden sie hier). Auf dem Weg zu diesem Gesetz ist meiner Meinung nach einiges auf der Strecke geblieben: Wieder […]

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  2. […] Belastung mit EEG-Umlage im neuen EEG 2014 festgelegt ist (§ 61 EEG 2014, wir berichteten hier und hier). Diese Belastung muss erfüllt werden, indem dem jeweils für den Anlagenbetreiber […]

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  3. […] Wesentliche Änderung ist die geänderte Zuständigkeit für die Anmeldung und Abführung der EEG-Umlage für Eigenerzeugung. Für gewisse Stromerzeugungsanlagen welche grdsl. als Eigenstromanlage seit dem 01.08.2014 genutzt werden, gilt, dass diese einen Teil der EEG-Umlage auf Strom abzuführen haben, der vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wurde (wir berichteten). […]

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